... mein Studium abläuft (Bachelor)
Wo finde ich die Studienpläne?
Die Studienpläne für Ihr jeweiliges Lehramtsstudium können Sie sich für jeden Ihrer Teilstudiengänge über die Rubrik Studienpläne im Portal zusammenstellen.
Wie kann ich mein Unterrichtsfach wechseln?
Wenn Sie eines Ihrer Unterrichtsfächer wechseln möchten, können Sie sich zum nächsten Bewerbungstermin (i.d.R. 01.06.-15.07. eines Jahres) für ein anderes Unterrichtsfach bewerben. Außerhalb der Bewerbungsfristen ist ein Fachwechsel nicht möglich. Sie bewerben sich dazu ganz regulär über die Online-Bewerbung für Ihr neues Unterrichtsfach. Es gelten auch in diesem Fall wieder die Zugangsbeschränkungen und Zulassungsvoraussetzungen für dies Unterrichtsfach. Eine Anleitung zum Vorgehen beim Fachwechsel in STiNE finden Sie in diesem PDF zum Download.
Bei der Bewerbung für das neue Fach bleiben Sie in Ihrem alten Unterrichtsfach immatrikuliert, bis Sie eine Zulassung für das neue Unterrichtsfach erhalten und werden dann in das neue Unterrichtsfach umgeschrieben. Sollten Sie nicht für das neue Unterrichtsfach zugelassen werden können, bleiben Sie in ihrem alten Unterrichtsfach immatrikuliert.
Ein Wechsel des Unterrichtsfaches im Rahmen der alten Bachelor-Lehramtsstudiengänge (Immatrikulation bis Wintersemester 2019/20) ist nicht mehr möglich. Sie können das Unterrichtsfach nur wechseln, wenn Sie in einen der neuen Bachelor-Lehramtsstudiengänge (ab Wintersemester 2020/21) wechseln. Bitte informieren Sie sich bezüglich der Anerkennung von bereits vorhandenen Leistungen bei den jeweils zuständigen Stellen, falls Sie einen Wechsel in einen der neuen Bachelor-Lehramtsstudiengänge beabsichtigen.
Ich möchte mein 1. Unterrichtsfach zum 2. Unterrichtsfach machen und umgekehrt. Geht das?
Seit dem Sommersememster 2022 ist dies nicht mehr möglich.
Was passiert, wenn ich mein Studium nicht in der Regelstudienzeit abschließe?
Gar nichts. Die Regelstudienzeit schreibt Studierenden nicht vor, in welcher Zeit das Studium abzuschließen ist. Die Regelstudienzeit ist eine Vorgabe für die Universität, die vorschreibt, dass die Universität sicherstellen muss, dass es einer/einem durchschnittlichen Studierenden möglich ist, den entsprechenden Studiengang in der Regelstudienzeit abzuschließen. Für Studierende gibt es im Zusammenhang mit der Studiendauer nur zwei Punkte zu beachten:
- Wird im Bachelor eine ungerade Zahl von Semestern studiert, kann sich zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudium eine Lücke ergeben, weil viele Masterstudiengänge nur zum Wintersemester angeboten werden. Dies kann zeitweilig zum Verlust des Studierendenstatus und damit z.B. zu Problemen im Zusammenhang mit dem BaFöG führen.
- Wird die Regelstudienzeit überschritten, sind Studierende verpflichtet, innerhalb von 2 Semestern an einer Studienfachberatung teilzunehmen.
Die genauen Regelungen bezüglich der Regelstudienzeit und der Studienfachberatung finden Sie in § 2 und 3 der Rahmenprüfungsordnung.
In welchem Fach kann ich meine Bachelor-Arbeit schreiben?
Bachelor-Lehramtsstudiengänge ab Wintersemester 2020/21
Die Bachelorarbeit wird in der Regel im Studiengang
- Lehramt an Grundschulen (LAGS) im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft einschließlich Fachdidaktik, beim Unterrichtsfach Musik oder Bildende Kunst in jeweils diesem Teilstudiengang,
- Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschlen und Gymnasien) (LASek) im Teilstudiengang eines Unterrichtsfachs,
- Lehramt an berufsbildenden Schulen (LAB) in der beruflichen Fachrichtung,
- Lehramt für Sonderpädagogik mit Profilbildung Grundschule (LAS-G) im Teilstudiengang Sonderpädagogik,
- Lehramt für Sonderpädagogik mit Profilbildung Sekundarstufe (LAS-Sek) im Unterrichtsfach geschrieben.
Bachelor-Lehramtsstudiengänge bis Wintersemester 2019/20
Die Bachelorarbeit wird in der Regel im Studiengang
- Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I in Erziehungswissenschaft (einschließlich Fachdidaktik und Grundschulpädagogik) verfasst. Bei der Wahl der Unterrichtsfächer Kunst oder Musik muss die Arbeit jeweils in diesem Fach geschrieben werden;
- Lehramt an Gymnasien im 1. Unterrichtsfach verfasst;
- Lehramt an Beruflichen Schulen in der beruflichen Fachrichtung geschrieben,
- Lehramt für Sonderpädagogik in Erziehungswissenschaft, insbesondere Behindertenpädagogik verfasst.
Abweichend hiervon kann die Bachelorarbeit in einem anderen gewählten Teilstudiengang oder interdisziplinär geschrieben werden. Dann muss sie jedoch einem Teilstudiengang zugeordnet werden, da sie Teil des Abschlussmoduls dieses Studiengangs ist. Ein gesonderter Antrag hierfür ist nicht notwendig. Es reicht, wenn Sie entsprechende Gutachter/innen finden.
Hinweis: Ein Wechsel der Unterrichtsfächer im Lehramt an Gymnasien von Unterrichtsfach 2 auf Unterrichtsfach 1 ist allein zum Zweck des Anfertigens der Bachelorarbeit nicht notwendig oder sinnvoll.
Die Bachelorarbeit kann - sofern dies in den Fachspezifischen Bestimmungen des jeweiligen Teilstudiengangs vorgesehen ist - im Ausnahmefall auch gemeinsam mit einem/einer weiteren Studierenden verfasst werden. Bitte beachten Sie dazu das entsprechende Merkblatt des ZPLA. Hier finden Sie das Merkblatt als PDF zum Download.
Welche Bearbeitungszeit und welchen Umfang soll die Bachelorarbeit haben?
Die Dauer des Bearbeitungszeitraums beträgt einheitlich für alle Lehramtsstudiengänge 4 Monate ab Zulassung. Dies gilt auch, wenn Sie die Bachelorarbeit in einem anderen als in dem in Ihrem Lehramtsstudiengang vorgesehenen Fach schreiben.
Die einzige Ausnahme betrifft Studierende, die ihre Bachelorarbeit in der Beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften schreiben. Diese haben eine Bearbeitungszeit von 9 Wochen ab Zulassung. Die Anmeldung erfolgt hier nicht beim ZPLA, sondern im Fach.
Für die Bachelorarbeit wird ein Umfang von 25-35 Seiten empfohlen. Abweichungen sollten mit den jeweiligen Prüfer/innen abgesprochen werden.
Welche formalen Vorschriften gelten für die Bearbeitung der Bachelorarbeit?
Die Zulassung der Bachelorarbeit wird vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) vorgenommen (Ausnahme: Wirtschaftswissenschaften). Die Angaben zu Thema, Beginn und Abgabe der Arbeit sind via STiNE im Abschlussmodul einsehbar und müssen verbindlich eingehalten werden. Änderungen können alleine durch das ZPLA vorgenommen werden (Fristverlängerungen, Abgabedatum, Formalien hinsichtlich der Arbeit, etc.). Verständnisanfragen zu den Formalien können an das ZPLA gerichtet werden.
Als Anhang zum Antrag auf Anfertigung der Bachelorarbeit (PDF) stellt das ZPLA ein Merkblatt zur Anfertigung der Bachelorarbeit (S. 6-10) zur Verfügung. Darin enthalten sind alle konkreten Verfahrensabläufe von der Anmeldung bis zur Abgabe der Arbeit.
Darüber hinaus finden sich dort Empfehlungen zur Gestaltung des Deckblatts und weiteren Besonderheiten. Formalien, die weder im Merkblatt zur Anfertigung der Bachelorarbeit noch in den Fachspezifischen Bestimmungen des betreffenden Teilstudiengangs geregelt sind, sollten mit den jeweiligen Prüfer/innen besprochen werden. Dazu gehören etwa besondere Ansprüche an die Formatierung, Abweichungen im Umfang usw. Die Prüfungsverwaltung selber obliegt allerdings alleinig dem ZPLA (s.o.).
Wie erhalte ich das Zeugnis, die Urkunde und das Diploma Supplement nach Abschluss des B.A./ B.Sc.?
Wenn Sie alle vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben und die Noten in STiNE eingetragen sind, können Sie die Ausstellung von Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement per Formular (PDF) beim ZPLA beantragen. Eine Erstellung ohne Antrag ist nicht möglich.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Leistungskonto vollständig ist, bevor Sie die Dokumente beantragen. Sofern Noten fehlen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Lehrenden bzw. das zuständige Studienbüro. Das ZPLA kann keine Noten nachtragen. Die Bearbeitung Ihres Antrags wird mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Genauere Informationen zur Zeugniserstellung für Hamburger Lehramtsstudierende im Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang finden Sie unter der FAQ zur vorläufigen Einschreibung in die Masterstudiengänge.
Wichtig für BAföG-Empfänger/innen: Den Unterlagen über das Zeugnis, die Urkunde, das Transcript of Records und das Diploma Supplement liegt ein Hinweis bei, wonach Sie das dort genannte Formular für den BAföG-Teilerlass beim ZPLA einreichen müssen. Bitte erledigen Sie dies umgehend - anderenfalls wird es später ggf. zu Problemen bei der Bestimmung eines möglichen Teilerlasses kommen können.
Wie verläuft der Übergang in den M.Ed. Studiengang nach Abschluss meines BA-Studiums?
Informationen zur Bewerbung für die M.Ed.-Studiengänge finden Sie in der Bewerbungssektion für die Master of Education Studiengänge.
Meine Frage wurde hier nicht beantwortet. Wohin kann ich mich nun wenden?
Wenn Ihre Frage hinsichtlich des Lehramtsstudiums an dieser Stelle nicht beantwortet werden konnte, dann wenden Sie sich gerne an daslehramtsblog der Universität Hamburg.