... wie ich Prüfungen ablege
Wo erhalte ich Informationen zu Anmeldungen, Terminen und Fristen meiner Prüfungsleistungen?
Da das Lehramtsstudium an der Universität Hamburg aus mehreren Teilstudiengängen besteht, obliegt die Prüfungsverwaltung sowohl den Unterrichtsfächern / Beruflichen Fachrichtungen als auch der Erziehungswissenschaft. Bitte informieren Sie sich deshalb innerhalb der von Ihnen studierten Teilstudiengänge grundlegend über die jeweiligen Prozesse der Prüfungsverwaltung. Die jeweiligen Studienbüros sowie die Webseiten der Teilstudiengänge können Sie über die Details zur Abnahme von Prüfungsleistungen informieren.
Für welche Aufgabenbereiche ist das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) zuständig?
Das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) ist das zuständige Prüfungsamt für Studierende der Bachelor- und Master-Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg sowie der weiteren an der Lehrerausbildung beteiligten Hochschulen in Hamburg. Hier werden diejenigen Angelegenheiten bearbeitet, die fächerübergreifend und damit für die jeweiligen Fakultäten nicht durchführbar sind.
Anschrift: Universität Hamburg, Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen, Bogenallee 11, 2. Stock, 20144 Hamburg.
Unter Kontakt finden Sie die entsprechenden Informationen zur Erreichbarkeit der Mitarbeiter/innen.
Hinweis: Wenn Sie dem ZPLA ein Einschreiben, ggf. mit Rückschein, senden wollen, geben Sie bitte immer die vollständige Adresse mit an. Nur so kann eine ordnungsgemäße Zustellung sichergestellt werden.
Die Öffnungszeiten des ZPLA finden Sie der Seite des ZPLA. Bitte halten Sie diese Zeiten ein. Ausnahmetermine müssen individuell vereinbart werden. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.
Studieninhalte, Anmeldungen zu Modulen, das Eintragen von Noten. etc. sind Sache der Teilstudiengänge (Fächer) und können vom ZPLA nicht bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich dazu an das jeweils für den Teilstudiengang zuständige Studienbüro.
Studierende der Lehrämter mit Abschluss Erste Staatsprüfung wenden sich bitte an das Lehrerprüfungsamt der Behörde für Schule und Berufsbildung.
Was ist der Unterschied zwischen zentraler und dezentraler Prüfungsverwaltung?
Die dezentrale Prüfungsverwaltung besteht aus den Prüfungsämtern der Teilstudiengänge, also dem Studien- und Prüfungsbüro der Erziehungswissenschaft sowie den Prüfungsämtern der Unterrrichtsfächer. Hier wird die Prüfungsorganisation für die einzelnen Teilstudiengänge (Anmeldung zu Modulprüfungen mit Ausnahme der Bachelor- und Masterarbeit; Abmeldung von Modulen und Modulprüfungen, Organisation der Prüfungsdurchführung, Noteneingabe in STiNE, Lagern und Ausgeben der Prüfungsleistungen) durchgeführt. Die Kontaktdaten der dezentralen Prüfungsämter finden Sie in dieser Übersicht.
Ausnahme: Bei den von der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften angebotenen Teilstudiengängen erfolgt auch die Anmeldung zur Bachelor- und Masterarbeit dort.
Die zentrale Prüfungsverwaltung ist das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA), das zudem die Geschäftsstelle der zentralen Prüfungsausschüsse für die Lehramtsstudiengänge darstellt. Hier werden alle prüfungsrelevanten Daten für Lehramtsstudierende verwaltet, d.h. es werden eine zentrale Akte jedes Studierenden mit Zeugnis, Urkunde, Anerkennungen, Krankmeldungen und BAföG-Bescheiden geführt, Widersprüche bearbeitet und Zeugnisse, Urkunden etc. erstellt. Mehr zu den Aufgaben des ZPLA finden Sie auf der entsprechenden FAQ-Seite.
Gibt es eine allgemeine Übersicht zu Prüfer/innen?
Eine Übersicht zu Prüfer(innen) in den Fächern gibt es nicht, weil sich diese zu häufig ändern. Prüfer(innen) für die Modulprüfungen sind in der Regel diejenigen Lehrenden, die die Veranstaltungen der Module anbieten. Bitte erfragen Sie die Prüferinnen und Prüfer für die Bachelor- und Masterarbeiten in dem jeweiligen Studienbüro des betreffenden Fachs. Lesen sie zum Finden eines Prüfers/einer Prüferin in den verschiedenen Teilstudiengängen auch gern den Beitrag „Die Prüfungsberechtigung oder wer darf mich prüfen und woran erkenne ich das?“ im Lehramtsblog der Uni Hamburg.
Ich bin in einem Teilstudiengang im Bachelorstudium endgültig durchgefallen. Was kann ich tun?
Wenn Sie in einem Unterrichtsfach eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, erhalten Sie hierüber einen Bescheid. Sie können dann diesen Teilstudiengang nicht weiter studieren und werden in diesem exmatrikuliert. Wenn Sie während des Bachelorstudiums durchgefallen sind, können Sie sich zum nächsten Bewerbungstermin für ein anderes Unterrichtsfach bewerben.
Wenn Sie in Erziehungswissenschaft eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, werden Sie für den gesamten Studiengang exmatrikuliert und können auch kein Lehramtsstudium an einer anderen Universität mehr absolvieren.
In jedem Fall sollten Sie sich über das Kontaktformular des Campus-Centers über die weiteren Studienmöglichkeiten sowie die zulassungsrechtlichen Besonderheiten informieren.
Meine Frage zu Prüfungen wurde hier nicht beantwortet. Wo finde ich weiterführende Informationen zu Prüfungen?
Eine detaillierte FAQ-Sammlung zu Prüfungsangelegenheiten finden Sie auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes für Lehrerprüfungen (ZPLA).