1. Staatsexamen, Diplom, Magister
Mit Beginn des Wintersemesters 2007/08 wurde die Lehramtsausbildung in Hamburg auf die Bachelor- und Master-Struktur umgestellt. Ein Lehramtsstudienbeginn mit Abschluss „Erste Staatsprüfung“ ist daher nicht mehr möglich.
Informationen hierzu erhalten Sie beim Service für Studierende der Universität Hamburg. Die Studiengänge laufen derzeit aus - entsprechende Termine für das letztmalige Lehrangebot sind festgelegt worden. Der Prüfungsanspruch in den alten Studiengängen bleibt in jedem Fall bestehen.
Bitte beachten Sie: Das Lehrerprüfungsamt mit dem Arbeitsbereich "Erste Staatsprüfung" wurde am Ende des Sommersemesters 2015 aufgelöst und ist nun im ZPLA angesiedelt.
Lehramtsprüfungen (1. und 2. Staatsexamen)
Mit der Einführung der Bachelor/Master-Studiengänge für alle Lehramtsstudierende sind an der Universität Hamburg die alten Studiengänge, die mit einer Ersten Staatsprüfung abschließen, bereits mit Abschluss des Wintersemesters 2013/14 ausgelaufen. Daher ist das Lehrerprüfungsamt mit seinem Arbeitsbereich Erste Staatsprüfungen am Standort Mümmelmannsberg zum 1. August 2015 aufgelöst. Das Lehrerprüfungsamt ist nach dem Auslaufen der Ersten Staatsprüfungen nur noch für die Zweiten Staatsprüfungen zuständig. Die Bachelor- und Masterstudiengänge für das Lehramt schließen nicht mit einem 1. Staatsexamen, sondern jeweils mit einer eigenen Universitätsprüfung ab, für die das Zentrale Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen (ZPLA) zuständig ist.
Die Prüfungsordnungen für die Zweite Staatsprüfung im Rahmen der Studiengänge der alten Strukturen finden Sie auf den Seiten des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung. Die entsprechenden Studienordnungen der Teilstudiengänge finden Sie auf den Seiten des CampusCenter.
Die Administration bzw. die Sachbearbeitung der noch nicht abgeschlossenen Ersten Staatsprüfungen, die auf der Grundlage der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen vom 18.5.1982 durchgeführt werden, übernimmt das ZPLA. Die Verantwortung obliegt weiterhin dem Lehrerprüfungsamt.
Lehrerprüfungsamt — Dependance Erste Staatsprüfungen
Bogenallee 11
20144 Hamburg
Hier erfahren Sie alle Einzelheiten über die Möglichkeiten einer Prüfungsanmeldung sowie der Abwicklung von noch nicht abgeschlossenen Ersten Staatsprüfungen. Eine persönliche Beratung ist auch weiterhin erforderlich.
Ihre Ansprechpartnerinnen sind:Sachbearbeiterin: Frau Petra Schüßler
Tel. 040/42838-4891
E-Mail: Petra.Schuessler"AT"bsb.hamburg.de
Bogenallee 11
20144 Hamburg
Sprechzeiten: Siehe Öffnungszeiten/Lageplan des ZPLA
Leiterin des Lehrerprüfungsamtes: Frau Elisabeth van Betteraaÿ
Tel. 040/428842 - 427
Fax 040/428842 - 444
Weidenstieg 29
20259 Hamburg
Sprechzeit: nur nach Vereinbarung
Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Prüfungsleistungen
Für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen, Prüfungsleistungen etc. ist je nach Studiengang das Lehrerprüfungsamt oder das ZPLA zuständig. Wenn Sie Fragen zu Staatsexamensabschlüssen bzw. zu entsprechenden Anerkennungen für diese Studiengänge haben, ist das Lehrerprüfungsamt zuständig. Bei entsprechenden Fragen im Rahmen von Bachelor- und Masterstudiengängen für das Lehramt ist das ZPLA zuständig. Beim Wechsel vom Staatsexamensstudiengang in die BA/MA-Struktur ist das ZPLA zuständig.
Bescheide des Lehrerprüfungsamtes (Abteilung des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung), die sich auf Anforderungen zum Nachstudieren zur Erlangung der Ersten Staatsprüfung beziehen, haben i. d. R. keine Auswirkungen auf Entscheidungen der Universität zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen von Lehramtsstudiengängen in BA/MA-Strukturen.
Für die Anerkennung von Lehramtsausbildungen aus EU-Ländern ist weiterhin das Lehrerprüfungsamt (Abteilung des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung, s.o.) zuständig.
Bitte beachten Sie, dass gem. der Regelungen der Bachelor-Prüfungsordnung bei Anerkennungen für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge nur maximal zwei Teilstudiengänge anerkannt werden können. Für die Anerkennungen selbst sind die Fachvertreter zuständig, Kontaktdaten finden Sie auf dieser Überblicksseite. Die Anerkennung kann erst nach erfolgreicher Zulassung zum Studiengang erfolgen - im Vorwege ist dies nicht möglich. Diese Regelungen gelten auch für die M.Ed-Studiengänge. Ausführliche Informationen zu Anerkennungsfragen in den Lehramtsstudiengängen finden Sie einer gesonderten Seite zum Anerkennungsprozess.
Grundlegende Informationen erhalten Sie beim ZPLA bzw. bei der Zentralen Studienberatung der Universität Hamburg. Für Fragen bezüglich des Zulassungsverfahrens wenden Sie sich bitte an den Service für Studierende der Universität Hamburg.
Quereinstieg
Ein Quereinstieg (Einstieg in das Lehramtsstudium mit einem vorherigen bereits abgeschlossenen Studium) in die alten Staatsexamensstudiengänge ist seit dem WiSe 2008/09 nicht mehr möglich, da diese Studiengänge auslaufen. Gleiches gilt auch für die bislang angebotene Möglichkeit, über eine Zusatzprüfung die Lehrbefähigung für ein weiteres Unterrichtsfach zu erhalten.
Studieninteressierte für die Lehrerausbildung mit einem abgeschlossenen Studium können sich jedoch für einen Bachelor- bzw. später für einen Masterstudiengang bewerben und ggf. durch Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen die Studiendauer verkürzen. Sofern mindestens noch ein Fach vollständig nachstudiert werden muss, z. B. Erziehungswissenschaft, ist eine Bewerbung für den Bachelor-Studiengang für das entsprechend gewählte Lehramt in das erste Fachsemester notwendig. Eine Zulassung zu einem dieser Studiengänge erfolgt immer nur zum Wintersemester. Ausnahmen hiervon gibt es nicht. Eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zur Verkürzung der Studienzeit erfolgt erst nach erfolgreicher Zulassung zum entsprechenden Studiengang. Auch hierbei gilt, dass nur maximal zwei Teilstudiengänge komplett anerkannt werden können.
Grundlegende Informationen erhalten Sie beim ZPLA bzw. bei der Zentralen Studienberatung der Universität Hamburg. Für Fragen des Zulassungsverfahrens wenden Sie sich bitte an den Service für Studierende der Universität Hamburg.