... ich Praktika mache
Kann ich mir vor dem Studium absolvierte Praktika an einer Schule anerkennen lassen?
Sowohl das Erkundungspraktikum (in den Studiengängen LAS, LAS-G, LAS-Sek), das Integrierte Schulpraktikum (in den Studiengängen LAPS, LAGym, LAS) und das Orientierungspraktikum (in den Studiengängen LAGS, LASek, LAB, LAS-G, LAS-Sek) im Bachelor als auch das Kernpraktikum im Master aller Studiengänge sind integrale Bestandteile des Studiums und können in der Regel nicht durch vorher absolvierte Praktika ersetzt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Praktikumsseite des ZLH. Unter Umständen können Ihnen absolvierte Lehraufträge an einer Schule auf das ISP angerechnet werden. Mit Fragen hinsichtlich der Möglichkeiten, die hier bestehen, wenden Sie sich bitte an das ZLH- Praktikumsbüro ISP.
Wie beantrage ich das erweiterte Führungszeugnis?
Um das Kernpraktikum im Master of Education an der Universität Hamburg absolvieren zu können, ist es erforderlich, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Für die Ableistung anderer Praktika in den Lehramtsstudiengängen der Universität Hamburg ist kein erweiteres Führungszeugnis mehr erforderlich.
Zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses gibt es ein spezielles Verfahren, das Ihnen rechtzeitig vor Antritt des Kernpraktikums via Email mitgeteilt wird. Bitte beachten Sie die folgenden Verfahrensschritte, da nur derart erwirkte Führungszeugnisse anerkannt werden können.
- Sie erhalten vom ZLH eine durch Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum personalisierte E-Mail mit der „Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses“. Bitte drucken Sie sich diese E-Mail aus.
Hinweis: Die E-Mail ist ein offizielles Dokument und darf nicht verändert werden. - Zuständig für die Beantragung von Führungszeugnissen sind die Kundenzentren der Ortsämter. Sofern Sie in Hamburg gemeldet sind, können Sie ein Kundenzentrum Ihrer Wahl aufsuchen.
- Online: www.hamburg.de/kundenzentrum
- Informationen: www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/info/fuehrungszeugnis/
Hinweis für Studierende, die nicht in Hamburg gemeldet sind: Bitte beantragen Sie das Führungszeugnis bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. - Begeben Sie sich zum vereinbarten Termin persönlich zu Ihrem Kundenzentrum, um das erweiterte Führungszeugnis zu beantragen. Sie benötigen ein gültiges Personaldokument und die ausgedruckte E-Mail „Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses“.
- Die beim Kundenzentrum zu entrichtende Gebühr beträgt 13,00 Euro. Eine Ermäßigung oder Gebührenbefreiung ist nur bei bestehender Mittellosigkeit vorgesehen. Die Mittellosigkeit wäre der Behörde gegenüber in einer Einzelfallprüfung nachzuweisen. Bei Studierenden unterstellt die Behörde grundsätzlich keine Mittellosigkeit, es ist somit von einer Gebührenpflicht auszugehen.
- Das ZLH ist von der Schulbehörde mit der Anforderung, Auswertung und Archivierung der Führungszeugnisse beauftragt worden. Ihr Führungszeugnis wird Ihnen nicht ausgehändigt, sondern direkt an das ZLH gesandt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-6 Wochen. Das ZLH verwahrt Ihr Führungszeugnis für den Zeitraum von fünf Jahren, im Normalfall sollte also während Ihres Studiums kein weiteres Führungszeugnis für Ihre Schulpraktika erforderlich sein. Nach Ablauf von fünf Jahren wird das Führungszeugnis vernichtet.
Hinweis: Das Führungszeugnis ist zweckgebunden. Ein älteres bzw. für einen anderen Zweck beantragtes Führungszeugnis kann nicht anerkannt werden. Ebenso können keine Kopien des Führungszeugnisses für andere Zwecke herausgegeben werden. Es können nur Führungszeugnisse akzeptiert werden, die direkt an das ZLH adressiert sind.
Hinweise zum Masernschutz
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat zum 01.03.2020 das Masernschutzgesetz für Hamburger Schulen umgesetzt. Damit müssen zukünftig alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden und an den allgemeinbildenden Schulen in Hamburg tätig werden wollen, rechtzeitig vor dem Start des Praktikums einen gültigen Impfschutz gegen Masern vorweisen müssen.
Das Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH) übernimmt stellvertretend für die Hamburger Schulen die Aufgabe, Ihren Impfstatus zu sichten und zu dokumentieren. Der Nachweis muss einmalig vor dem Praktikum des Bachelorstudiums erbracht werden und behält seine Gültigkeit für die Masterpraktika.
Bitte beachten Sie die lehramtsspezifischen Fristen der Zusendung je Praktikumsformat:
Praktikumsformat | Zusendungsfrist | Informationen durch das ZLH |
Erkundungspraktikum | 15. Februar vor Praktikumsbeginn | Anfang Januar |
Orientierungspraktikum für LAGS, LASek, LAS-G und LAS-Sek | k.A. (siehe ZLH) | k.A. (siehe ZLH) |
Integriertes Schulpraktikum | 31. Dezember vor Praktikumsbeginn | Oktober |
Kernpraktikum I | 15. Februar vor Praktikumsbeginn | Anfang Januar |
Kernpraktikum II | 15. September vor Praktikumsbeginn | Nach individueller Absprache |
Daher bitten wir um postalische Zusendung oder eine Zusendung per Mail.
Nähere Informationen zu den notwendigen Dokumenten und Nachweisen finden Sie hier (PDF).
Wo finde ich Informationen zum Erkundungspraktikum (EP)?
Auf den Seiten des ZLH finden Sie weitere Informationen zum Erkundungspraktikum (EP).
Wo finde ich Informationen zum Orientierungspraktikum (OP)?
Auf den Seiten des ZLH finden Sie weitere Informationen zum Orientierungspraktikum (OP). Dies betrifft zum einen die Lehrämter LAGS, LASek, LAS-G und LAS-Sek, zum anderen die beruflichen Lehrämter Lehramt an Beruflichen Schulen (LAB) und Lehramt an berufsbildenden Schulen (LAB).
Weiterführende Informationen zum Orientierungspraktikum in den beiden beruflichen Lehrämtern finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs 3 der Fakultät für Erziehungswissenschaft.
Wo finde ich Informationen zum Integrierten Schulpraktikum (ISP)?
Auf den Seiten des ZLH- Praktikumsbüros ISP finden Sie weiterführende Informationen zum Integrierten Schulpraktikum (ISP) in den Lehramtsstudiengängen LAGym, LAPS und LAS.
Wo finde ich Informationen zum Kernpraktikum (KP)?
Das Kernpraktikum wird vom Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH) organisiert. Auf den Seiten des ZLH finden Sie weitere Informationen zur Planung und Durchführung des Kernpraktikums.
Informationen zum Kernpraktikum im Lehramt an Beruflichen Schulen finden Sie auf den Seiten des Fachbereiches 3 der Fakultät für Erziehungswissenschaft.
Kann ich ein Praktikum im Ausland absolvieren?
Ja, Sie können selbstorganisiert sowohl das Integrierte Schulpraktikum (ISP) als auch einen Praktikumsblock in den Studiengängen LAPS, LAGym und LAS im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des ZLH.
Meine Frage wurde hier nicht beantwortet. Wohin kann ich mich nun wenden?
Wenn Ihre Frage hinsichtlich des Lehramtsstudiums an dieser Stelle nicht beantwortet werden konnte, dann wenden Sie sich gerne an daslehramtsblog der Universität Hamburg.
Ansprechpersonen in Bezug auf die unterschiedlichen Praktika finden Sie auch hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/information-und-beratung/weitere-lehramtsspezifische-anlaufstellen.html.