Prüfungen (BA/MA)
Zentrale und dezentrale Ansprechpersonen und Zuständigkeiten im Prüfungswesen
Im Lehramt an der Universität Hamburg studieren Sie einen Lehramtsstudiengang, der sich aus mehreren Teilstudiengängen zusammensetzt. Dieser Struktur - in Lehramtsstudiengänge und Teilstudiengänge - folgt die Organisation des Prüfungswesens, indem es für die Lehramtsstudiengänge und übergreifende Themen zentrale Organisationseinheiten und Zuständigkeiten gibt, für dezentrale Themen, d.h. die Teilstudiengänge betreffende Bereiche, dezentrale Organisationseinheiten und Zuständigkeiten. Im Prüfungswesen spielen die Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse als Organisationseinheiten eine wesentliche Rolle.
Mit den folgenden FAQ möchten wir Ihnen helfen, die für Ihr Anliegen zuständige Stelle ausfindig zu machen und mehr über die geltenden Verfahren und Prozesse zu erfahren.
Wo finde ich rechtliche Regelungen (z.B. PO, FSB) für meinen Studiengang und meine Teilstudiengänge?
Prüfungsordnungen (PO)
Die Lehramtsstudiengänge werden in Prüfungsordnungen (PO) geregelt. Dabei wird zwischen Bachelor- und Master-Prüfungsordnung unterschieden. Bei Änderungen gilt stets die Neufassung der Prüfungsordnung gemeinsam mit den Änderungsfassungen und zwar so lange, bis eine neue Neufassung beschlossen wird. Für welche Studierenden die jeweilige Prüfungsordnung gilt, steht unter § 22 Inkrafttreten bzw. am Ende der Änderungsordnung.
Fachspezifische Bestimmungen (FSB)
Die PO wird durch die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) der Teilstudiengänge ergänzt. Die FSB regeln einen spezifischen Teilstudiengang entweder auf Bachelor- oder auf Masterniveau. Auch bei den FSB gilt bei Änderungen stets die Neufassung der FSB gemeinsam mit den Änderungsfassungen und zwar so lange, bis eine neue Neufassung der FSB beschlossen wird. Für welche Studierenden die jeweilige FSB gilt, steht unter § 22 Inkrafttreten.
Zugangssatzungen und Auswahlsatzungen
Zu den rechtlichen Regelungen zählen auch die Zugangssatzungen und Auswahlsatzungen der Lehramtsstudiengänge und Teilstudiengänge. Sie sind von Bedeutung, wenn Sie sich für ein Studium an der Universität Hamburg bewerben (siehe Bewerbung)
Zur Zugangssatzung der Lehramtsstudiengänge
Zu den Zugangssatzungen der Teilstudiengänge
Was ist der Unterschied zwischen zentraler und dezentraler Prüfungsverwaltung?
Entsprechend dem Aufbau des Lehramtstudiums an der Universität Hamburg mit Lehramtsstudiengängen, die sich aus mehreren Teilstudiengängen zusammensetzen, ist die Prüfungsverwaltung in eine zentrale und dezentrale Prüfungsverwaltung gegliedert:
Die zentrale Prüfungsverwaltung betrifft die Ebene der Studiengänge und lehramtsübergreifende Aspekte. Ihr Ansprechpartner im Bereich der zentralen Prüfungsverwaltung ist das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA), das zudem die Geschäftsstelle der zentralen Prüfungsausschüsse für die Lehramtsstudiengänge darstellt. Im ZPLA werden alle prüfungsrelevanten Daten für Lehramtsstudierende verwaltet, d.h. es werden eine zentrale Akte jedes Studierenden mit Zeugnis, Urkunde, Anerkennungen, Krankmeldungen und BAföG-Bescheiden geführt, Widersprüche bearbeitet und Zeugnisse, Urkunden etc. erstellt. Das ZPLA ist zudem zuständig für die Administration der Bachelor- und der Masterarbeit. Mehr zu den Aufgaben des ZPLA finden Sie auf der entsprechenden FAQ-Seite.
Die dezentrale Prüfungsverwaltung besteht aus den Prüfungsämtern der Teilstudiengänge, also dem Studien- und Prüfungsbüro der Erziehungswissenschaft (inklusive dem Teilstudiengang Sonderpädagogik) sowie den Prüfungsämtern der Unterrichtsfächer und beruflichen Fachrichtungen. Hier wird die Prüfungsorganisation für die einzelnen Teilstudiengänge (Anmeldung zu Modulprüfungen mit Ausnahme der Bachelor- und Masterarbeit; Abmeldung von Modulen und Modulprüfungen, Organisation der Prüfungsdurchführung, Noteneingabe in STiNE, Lagern und Ausgeben der Prüfungsleistungen) durchgeführt. Die Kontaktdaten der dezentralen Prüfungsämter finden Sie in dieser Übersicht. Informationen dazu finden Sie auch auf den Webseiten der einzelnen Teilstudiengänge.
Wofür sind die zentralen und dezentralen Prüfungsausschüsse zuständig?
Entsprechend dem Aufbau des Lehramtstudiums an der Universität Hamburg mit Lehramtsstudiengängen, die sich aus mehrerenTeilstudiengängen zusammensetzen, existieren sowohl zentrale als auch dezentrale Prüfungsausschüsse:
Zentrale Prüfungsausschüsse für die Lehramtsstudiengänge
Die Zentralen Prüfungsausschüsse sind für die Organisation der Prüfungen sowie die Einhaltung und Umsetzung der Bestimmungen der Prüfungsordnungen zuständig. Geschäftsstelle der Zentralen Prüfungsausschüsse ist das ZPLA. Die Zentralen Prüfungsausschüsse beschließen die Regeln zur Prüfungsorganisation und fachübergreifenden Prüfungsverwaltung. Sie sind Widerspruchsinstanz für Studierende bei Streitfällen.
Analog zum Studienaufbau in Bachelor- und Masterstudium gibt es zwei zentrale Prüfungsausschüsse:
- den Zentralen Prüfungsausschuss für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge (BAPAL) und
- den Zentralen Prüfungsausschuss für die Master-Lehramtsstudiengänge (MAPAL)
Auf der Website des ZPLA finden Sie weiterführende Informationen zu Aufgaben und Zusammensetzung der Zentralen Prüfungsausschüsse für die Lehramtsstudiengänge.
Dezentrale Prüfungsausschüsse
Die dezentralen Prüfungsausschüsse sind für die fachspezifischen Aufgaben der Prüfungsorganisation
(z.B. Bestellung der Prüfer bzw. Prüferinnen, Anrechnung von erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, Festlegung eines Nachteilsausgleichs für behinderte und chronisch kranke Studierende usw.) innerhalb der einzelnen Teilstudiengänge zuständig.
Mitgliederlisten der dezentralen Prüfungsausschüsse für die Teilstudiengänge Erziehungswissenschaft
Übersicht über die Ansprechpartner der dezentralen Prüfungsausschüsse aller anderen Teilstudiengänge
Für welche Aufgabenbereiche ist das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) zuständig?
Das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) ist das zuständige Prüfungsamt für Studierende der Bachelor- und Master-Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg sowie der weiteren an der Lehrerausbildung beteiligten Hochschulen in Hamburg. Hier werden diejenigen Angelegenheiten bearbeitet, die fächerübergreifend und damit für die jeweiligen Fakultäten nicht durchführbar sind.
Anschrift: Universität Hamburg, Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen, Bogenallee 11, 2. Stock, 20144 Hamburg.
Unter Kontakt finden Sie die entsprechenden Informationen zur Erreichbarkeit der Mitarbeiter/innen.
Hinweis: Wenn Sie dem ZPLA ein Einschreiben, ggf. mit Rückschein, senden wollen, geben Sie bitte immer die vollständige Adresse mit an. Nur so kann eine ordnungsgemäße Zustellung sichergestellt werden.
Die Öffnungszeiten des ZPLA finden Sie auf der Seite des ZPLA. Bitte halten Sie diese Zeiten ein. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, über das Terminbuchungstool einen individuellen Termin zu vereinbaren oder Sie nutzen das Kontaktformular.
Studieninhalte, Anmeldungen zu Modulen, das Eintragen von Noten. etc. sind Sache der Teilstudiengänge (Fächer) und können vom ZPLA nicht bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich dazu an das jeweils für den Teilstudiengang zuständige Studienbüro.
Studierende der Lehrämter mit Abschluss Erste Staatsprüfung wenden sich bitte an das Lehrerprüfungsamt der Behörde für Schule und Berufsbildung.
Gibt es eine allgemeine Übersicht zu Prüfer/innen?
Eine Übersicht zu Prüfer(innen) in den Fächern gibt es nicht, weil sich diese zu häufig ändern. Prüfer(innen) für die Modulprüfungen sind in der Regel diejenigen Lehrenden, die die Veranstaltungen der Module anbieten.
Bitte erfragen Sie die Prüferinnen und Prüfer für die Bachelor- und Masterarbeiten in dem jeweiligen Studienbüro des betreffenden Fachs.
Ich bin in einem Teilstudiengang im Bachelorstudium endgültig durchgefallen. Was kann ich tun?
Wenn Sie in einem Unterrichtsfach eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, erhalten Sie hierüber einen Bescheid. Sie können dann diesen Teilstudiengang nicht weiter studieren und werden in diesem exmatrikuliert. Wenn Sie während des Bachelorstudiums durchgefallen sind, können Sie sich zum nächsten Bewerbungstermin für ein anderes Unterrichtsfach bewerben.
Wenn Sie in Erziehungswissenschaft eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, werden Sie für den gesamten Studiengang exmatrikuliert und können auch kein Lehramtsstudium an einer anderen Universität mehr absolvieren.
In jedem Fall sollten Sie sich über das Kontaktformular des Campus-Centers über die weiteren Studienmöglichkeiten sowie die zulassungsrechtlichen Besonderheiten informieren.
Wo kann ich Informationen zum Thema Bachelorarbeit/Masterarbeit finden?
Das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) stellt umfangreiche Informationen zu Bachelorarbeit und Masterarbeit bereit. Lesen Sie hierzu die FAQ Studienabschluss im Bereich "Abschlussarbeit".
Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an das ZPLA.
Was ist bei den Prüfungen im Rahmen des Abschlussmoduls im Master zu beachten?
Das Abschlussmodul in den auslaufenden Lehramtsstudiengängen LAPS, LAGym, LAS und LAB (alt) besteht aus den beiden Prüfungsleistungen Masterarbeit und mündliche Prüfung. Die Prüfung kann stattfinden, sobald Sie zur Masterarbeit zugelassen wurden.
Die Masterarbeit wird von zwei Prüfenden abgenommen, von denen mindestens einer aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen kommen muss.
Die mündliche Prüfung findet vor zwei Prüfenden statt:
- Wird die Arbeit in der Erziehungswissenschaft geschrieben, so wird die mündliche Prüfung abgenommen und bewertet von der jeweiligen Betreuerin bzw. dem Betreuer der Masterarbeit (Erst-Gutachter/in) und einer weiteren Prüferin bzw. einem weiteren Prüfer, die bzw. der regelhaft Erziehungswissenschaftlerin bzw. Erziehungswissenschaftler aus der Fakultät für Erziehungswissenschaft (EW) sein muss.
- Wird die Masterarbeit in einem anderen Teilstudiengang als Erziehungswissenschaft geschrieben, kann auf Antrag des Prüflings der zentrale Prüfungsausschuss genehmigen, dass auch die zweite Prüferin bzw. der zweite Prüfer aus einer anderen Fakultät als der der EW, Fachbereich Erziehungswissenschaft, oder einer anderen Hochschule stammen kann, wenn sie bzw. er eine erziehungswissenschaftliche Qualifikation besitzt.
Zudem kann an der mündlichen Prüfung eine Vertretung der Schulbehörde mit beratender Stimme teilnehmen.
Zu beachten ist hier also, dass für die Masterarbeit und für die mündliche Prüfung unterschiedliche Zweitprüfende gewählt werden können. Es müssen unterschiedliche Zweitprüfende gewählt werden, falls keiner der Prüfenden der Masterarbeit aus der Fakultät EW kommt. Dies kann u.U. vorkommen, wenn die Masterarbeit nicht in der Erziehungswissenschaft, sondern in einem Unterrichtsfach oder der beruflichen Fachrichtung geschrieben wird.
Zeit und Ort der Prüfung organisieren die Studierenden in Abstimmung mit den Lehrenden selbst. Der entsprechende Antrag ist vier Wochen vor der Prüfung beim ZPLA einzureichen. Bei zu spät eingereichten Anträgen kann die Schulbehörde von ihrem Beteiligungsrecht keinen Gebrauch mehr machen, es handelt sich dann um einen Verfahrensfehler.
Inhaltlich erstreckt sich die Prüfung ausgehend von der Masterarbeit auf die Systematik des Faches und die Einordnung in fachdidaktische Zusammenhänge.
Wie erhalte ich das Zeugnis, die Urkunde und das Diploma Supplement nach Abschluss des Bachelor- oder Masterstudiums?
Wenn Sie alle vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben und die Noten in STiNE eingetragen sind, können Sie die Ausstellung von Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement per Formular (PDF) beim ZPLA beantragen. Eine Erstellung ohne Antrag ist nicht möglich.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Leistungskonto vollständig ist, bevor Sie die Dokumente beantragen. Sofern Noten fehlen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Lehrenden bzw. das zuständige Studienbüro. Das ZPLA kann keine Noten nachtragen. Die Bearbeitung Ihres Antrags wird mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Wichtig für BAföG-Empfänger/innen: Den Unterlagen über das Zeugnis, die Urkunde, das Transcript of Records und das Diploma Supplement liegt ein Hinweis bei, wonach Sie das dort genannte Formular für den BAföG-Teilerlass beim ZPLA einreichen müssen. Bitte erledigen Sie dies umgehend - anderenfalls wird es später ggf. zu Problemen bei der Bestimmung eines möglichen Teilerlasses kommen können.
Genauere Informationen zur Zeugniserstellung für Hamburger Lehramtsstudierende im Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang finden Sie unter der FAQ zur vorläufigen Einschreibung in die Masterstudiengänge.
Genauere Informationen zur Zeugniserstellung für Hamburger Lehramtsstudierende im Übergang vom Masterstudiengang in den Vorbereitungsdienst finden Sie unter...
Meine Frage zu Prüfungen wurde hier nicht beantwortet. Wo finde ich weiterführende Informationen zu Prüfungen?
Eine detaillierte FAQ-Sammlung zu Prüfungsangelegenheiten finden Sie auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsprüfungen (ZPLA).