Spezifische Studienorganisation MA
In diesem Bereich finden Sie spezifische Informationen zur Studienorganisation im Masterstudium.
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Was bedeutet eine vorläufige Einschreibung zum Master of Education?
Bachelor-Studierende der Universität Hamburg, die nach einer erfolgreichen Bewerbung zum Masterstudiengang im Wintersemester zum M.Ed.-Studiengang zugelassen wurden, werden vorläufig in den M.Ed.-Studiengang übernommen. Sofern sie bis zum Ende des ersten Master-Semesters alle Studien- und Prüfungsleistungen im Bachelor abgelegt haben und die Dokumentation im ZPLA vorliegt, erfolgt automatisch die endgültige Einschreibung in den M.Ed-Studiengang. Das ZPLA meldet den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums an das Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten im Campus Center. Hierzu ist jedoch zwingend Ihr Antrag auf Erstellung eines Zeugnisses (PDF) vor dem 31.03. notwendig.
Sofern der Bachelor-Abschluss nicht bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs (Stichtag: 31.03.) vorliegt und vom ZPLA an das Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten gemeldet werden kann, wird die Zulassung für den Master zurückgenommen und die vorläufige Einschreibung im M. Ed.-Studiengang erlischt. Darüber erhalten die Studierenden einen Bescheid.
Studierende, die ihr Bachelor-Studium an der Universität Hamburg absolviert haben, bleiben bis zur endgültigen Einschreibung im M.Ed. gleichzeitig in ihrem bisherigen Bachelorstudium eingeschrieben und erhalten hierzu auch ihre Semesterunterlagen und ihr SemesterTicket. Die Semesterunterlagen für den M.Ed. können erst erstellt werden, wenn der Abschluss des bisherigen Bachelorstudiums an das Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten gemeldet wurde. Bei einer Rücknahme der Zulassung für den M.Ed. gilt dies nur für den M.Ed. und die Studierenden verbleiben in ihrem bisherigen Bachelorstudium und können sich zum nächstmöglichen Termin erneut für den M.Ed.-Studiengang bewerben.
Studierende, die ihren Bachelor an einer anderen Hochschule erworben haben und zum M. Ed.-Studiengang nach Hamburg gewechselt sind, werden in diesem Fall exmatrikuliert. Sie können sich zum nächstfolgenden Wintersemester erneut für den M. Ed.-Studiengang bewerben.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten im Campus Center: www.uni-hamburg.de/zulassungsfragen.
Studierende, die den Abschluss des Studiums nicht innerhalb des ersten Mastersemesters nachweisen können, jedoch bereits Studien- und Prüfungsleistungen im ersten Mastersemester erbracht haben, lassen sich bitte spätestens im März ein Transcript of Records über ihre erbrachten Leistungen im M.Ed. im ZPLA ausstellen.
Wie gestaltet sich das Verfahren der vorläufigen Einschreibung für die Hamburger Lehramtsstudierenden im Master?
Für die Übergangszeit des ersten Fachsemesters im Masterstudiengang gelten speziell für Hamburger Lehramtsstudierende folgende Verfahrensweisen:
1) STiNE
Für die Zeit der vorläufigen Einschreibung ist für Hamburger Lehramtsstudierende in STiNE neben dem Bachelor- auch ein Master-Konto vorzufinden. Dieser Vorgang ist notwendig, damit einerseits noch offene Leistungen im Bachelorstudium bis zum Ende des ersten Semesters eingetragen und das Studium beendet werden kann. Darüber hinaus müssen die Studierenden bereits die Veranstaltungen des ersten Mastersemesters belegen können.
2) Kein Doppelstudium
Diese Verfahrensweise ist aufgrund der noch ausstehenden Prüfungsverwaltung der Bachelorstudiengänge notwendig. Es handelt sich dabei jedoch nicht um ein Doppelstudium. Ab dem zweiten Fachsemester ist auch in STiNE nunmehr ausschließlich das Konto des Master of Education Studiengangs einsehbar.
3) Semesterunterlagen
Hamburger Lehramtsstudierende bekommen für den Zeitraum der vorläufigen Einschreibung für den Master of Education Studiengang ihre Semesterunterlagen noch auf ihren jeweiligen Bachelor Lehramtsstudiengang ausgestellt. Mit der endgültigen Zulassung für den Master of Education werden die Semesterunterlagen für den M.Ed. ausgestellt.