Studienorganisation (BA/MA)
In diesem Bereich finden Sie Informationen zur Studienorganisation im Bachelor- und Masterstudium.
Weitere spezifische Informationen zur Studienorganisation im Bachelor bzw. Master finden Sie in den Bereichen:
Ich beginne in Kürze mein Studium, was muss ich wissen?
Herzlich willkommen im Lehramt an der Universität Hamburg!
Kurz vor Studienbeginn werden an der Universität Hamburg und an den Hochschulen, die sich am Lehramtsstudium beteiligen, sogenannte Orientierungseinheiten (OE) angeboten. Dabei gibt es unterschiedliche Orientierungseinheiten für Erstsemesterstudierende in den verschiedenen Bachelor- und Masterstudiengängen.
Zudem bietet dieses Infoportal Lehramt im Bereich "Lehramt in Hamburg" eine Übersicht über die Struktur der verschiedenen Lehramtsstudiengänge und erklärt wichtige Begriffe wie bspw. Teilstudiengänge. Im Bereich "Studium" finden Sie in Form von FAQ Informationen zu Studienorganisation, Praktika, Auslandsaufenthalten und Prüfungen. Auch wichtige rechtliche Regelungen wie bspw. Fachspezifische Bestimmungen und Prüfungsordnungen werden in diesem Bereich erläutert.
An der Universität Hamburg wurden in den letzten Jahren weitere spezifische Websites entwickelt, mit denen Sie sich über das Lehramtsstudium und die Arbeit als Lehrkraft informieren können:
Gibt es eine Übersicht der Ansprechpersonen für Lehramtsstudierende in den Studienbüros/Fachbereichen?
Die Ansprechpersonen für Lehramtsstudierende in Studienbüros, Prüfungsämtern und Unterrichtsfächern finden Sie auf der Übersichtsseite zu den dezentralen Anlaufstellen.
Wo finde ich die Prüfungs- und Studienordnungen (Fachspezifische Bestimmungen) für meine Studienfächer?
Für jeden Teilstudiengang (Erziehungswissenschaft, Sonderpädagogik, Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen) gibt es sogenannte Fachspezifische Bestimmungen (FSB), die auf den Webseiten des Campus Centers/Präsidialverwaltung UHH veröffentlicht sind. Auf der genannten Seite finden Sie auch die Prüfungsordnungen der Lehramtsstudiengänge.
Unter § 4 Studien- und Prüfungsaufbau, Module und Leistungspunkte (LP) der FSB finden Sie eine Übersicht über den empfohlenen Studienverlauf. Einige FSB enthalten zudem am Ende die Modulhandbücher, in denen die einzelnen Module beschrieben sind.
Sollte die Ordnung für Ihren Studiengang auf den Seiten des Campus Centers nicht zu finden sein, liegt das daran, dass sie noch nicht offiziell veröffentlicht ist. Sie finden eine Entwurfsfassung der entsprechenden Ordnung dann i.d.R. auf den Seiten des Fachbereichs, der den Studiengang anbietet.
Darüber hinaus gibt es für jeden Teilstudiengang eine eigene Webseite mit weiteren Informationen zum Studienverlauf, Modulhandbücher, Ansprechpersonen usw.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie vom in den FSB vorgesehenen Studienverlauf abweichen, können Überschneidungen von Lehrveranstaltungen auftreten, was zu einer Verlängerung der Studienzeit führt, da das Zeitfenstermodell den empfohlenen Studienverlauf berücksichtigt.
Was ist der Freie Studienanteil?
Der Freie Studienanteil ist Bestandteil aller Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.) sowie der Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II (M.Ed.).
Beim Freien Studienanteil handelt es sich um einen Wahlbereich, der in der Regel 9 Leistungspunkte im Bachelorstudium umfasst. Ausnahmen sind das Lehramt für Sonderpädagogik mit der Profilbildung Grundschule bei der Wahl der Unterrichtsfächer Deutsch und Mathematik mit einem Freien Studienanteil im Umfang von 21 Leistungspunkten im Bachelorstudium und die Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II (AQ LASek) mit einem Freien Studienanteil im Umfang von 10 Leistungspunkten im Masterstudium.
Umfassende Informationen zum Freien Studienanteil finden Sie auf der Website des ZPLA.
Wie kann ich mir Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen?
Die Anerkennung extern erbrachter Leistungen wird an der Universität Hamburg grundsätzlich erst nach der Immatrikulation durchgeführt. Die Anerkennung von Leistungen erfolgt inhaltlich durch die für den jeweiligen Teilstudiengang zuständigen Fachbereiche.
Nachdem Sie zum Studium an der Universität zugelassen wurden und sich eingeschrieben haben, können Sie sich unter Vorlage Ihrer vorher erbrachten Studienleistungen und ausgefüllten Formulare zur Anerkennung (Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (PDF) - sofern die Fächer keinen Online-Antrag nutzen) bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der jeweiligen Teilstudiengänge (Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen, Sonderpädagogik, Erziehungswissenschaft) Anerkennungsbescheinigungen ausstellen lassen.
Die genehmigten Unterlagen reichen Sie dann zusammen mit Kopien Ihrer Leistungsnachweise beim ZPLA ein. Hier werden die Anerkennungen dann geprüft und in STiNE in Ihrem Leistungskonto für den Studiengang erfasst.
Wie oben beschrieben, stellt das ZPLA für die Anerkennung von Leistungen ein Formular (Antrag als PDF zum Download) bereit. Bitte erkundigen Sie sich vorab im Studienbüro Ihres Unterrichtsfachs, ob in Ihrem Fach alternativ ein Online-Antrag genutzt wird.
Weitere Informationen zum Thema Anerkennung finden Sie bei den FAQ des ZPLA und in der Handreichung zur Anerkennung von extern erbrachten Leistungen des Referats 31 - Qualität und Recht (PDF).
Studienorganisation in STiNE
Auf diesem Portal werden keine Informationen zur Studienorganisation in STiNE bereitgestellt.
Bei technischen Problemen mit STiNE (Probleme beim Login, fehlende Zugangsdaten, Sperrung des Kennworts oder der iTAN-Liste etc.) wenden Sie sich bitte an die STiNE-Line. Anfragen bezüglich der An- und Abmeldung zu Veranstaltungen und bezüglich Ihrer Leistungskonten richten Sie bitte an das für das betreffende Fach zuständige Studienbüro.
Was kann ich tun, wenn sich verschiedene Pflicht-Modulbausteine zeitlich überschneiden?
Im Lehramt unterstützt das Zeitfenstermodell ein möglichst überschneidungsfreies Studium. Das Zeitfenstermodell orientiert sich dabei an den in den Fachspezifischen Bestimmungen empfohlenen Curricula und damit an der Regelstudienzeit.
Wenn Sie Überschneidungen bei Ihren Pflicht-Modulbausteinen feststellen, wenden Sie sich bitte umgehend an die zuständige Koordinatorin des Zeitfenstermodells. Durch eine frühzeitige Meldung (in der Regel zu Beginn der STiNE-Anmeldephase) können Überschneidungen bestätigt und nach einem universitätsinternen Lösungsverfahren bearbeitet werden.
Was ist zu tun, wenn ich krank bin?
Was im Krankheitsfall zu tun ist, hängt von der jeweiligen Situation ab.
A. Eine Krankmeldung und das dazu gehörige Formular für die Abmeldung von einer Modulprüfung (PDF) ist im ZPLA in folgenden Fällen abzugeben:
Modulabschlussprüfung (inkl. mündliche Prüfung/Hausarbeit): Hier ist eine Krankschreibung mit beigefügtem ausgefülltem Formular an das ZPLA zu übersenden. Dabei sollten möglichst alle Daten vollständig angegeben werden. Die Übersendung muss spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum des Attests erfolgt sein, da danach eine Krankschreibung nicht mehr akzeptiert wird, was zum Nichtbestehen der Prüfungsleistung führt. Zudem ist es empfehlenswert, das Studienbüro des betroffenen Teilstudiengangs sowie den Lehrenden über die Krankmeldung zu informieren. Eine Krankmeldung gilt für den gesamten in der Bescheinigung genannten Zeitraum. Wenn Sie sich dennoch entschließen, während des Krankschreibungszeitraums an einer Prüfung teilzunehmen, erklären Sie damit, dass Sie ab diesem Zeitpunkt wieder gesund sind. Sie können sich bei einem eventuellen Nichtbestehen nicht auf die Krankheit berufen. Für alle Prüfungen im Zeitraum der Krankschreibung gelten Sie dann ebenfalls als gesund. Sollten Sie wieder erkranken, müssten Sie sich erneut krankschreiben lassen.
Bachelor- und Masterarbeit: Auch hier ist die Krankmeldung und das dazu gehörige Formular unverzüglich innerhalb von 14 Tagen an das ZPLA zu übermitteln. Die Krankmeldung muss in jedem Fall vor dem Abgabetermin der Bachelor- oder Masterarbeit eingegangen sein.
B. In diesen Fällen ist keine Krankmeldung beim ZPLA erforderlich:
Teilnahme an Lehrveranstaltungen: Da es in der Regel eine Anwesenheitspflicht gem. Prüfungsordnung gibt, ist diese Krankmeldung direkt bei dem/ der Lehrenden abzugeben. Diese/r entscheidet dann auch über eventuelle Kompensationsmaßnahmen.
Ich bin chronisch krank und gelte als Härtefall - welche Regelungen gelten für mich?
Behinderte und chronisch kranke Studierende, die medizinisch bedingte Probleme bei der Semesterplanung bzw. den Prüfungen haben, sollten sich mit einem Härtefallantrag an die dezentralen Prüfungsausschüsse ihrer Teilstudiengänge wenden. Bevor über einen Nachteilsausgleich entschieden wird, wird die Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen um eine Stellungnahme gebeten. Sie wird nach fachlicher Prüfung eine Empfehlung an den dezentralen Prüfungsausschuss abgeben. Sobald über den jeweiligen Antrag entschieden wurde, sollten sich die Studierenden umgehend an die Studienbüros ihrer Teilstudiengänge wenden, damit der Nachteilsausgleich umgesetzt werden kann.
In der Fakultät für Erziehungswissenschaft können Betroffene einen Härtefallantrag zur Bevorzugung bei der Vergabe von Seminarplätzen stellen. Damit das Studien- und Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft vor Ende der Anmeldephase die Einbuchung zu den Seminaren vornehmen kann, ist es dringend erforderlich, dass die Anträge bereits zu Beginn der Anmeldephase unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen im Studienbüro abgegeben werden.
Kann ich in Hamburg im Lehramt ein Drittfach studieren?
Im Lehramt an Grundschulen werden in der Regel drei Unterrichtsfächer studiert, nämlich Deutsch, Mathematik und ein Wahlfach. Ausnahmen sind Bildende Kunst bzw. Musik, die als sogenannte Doppelfächer studiert und entweder mit Deutsch oder Mathematik kombiniert werden.
Das ergänzende Studium eines dritten Unterrichtsfachs ist an der Universität Hamburg in den übrigen Lehramtsstudiengängen derzeit nicht möglich.
Wenn man das Studium von drei Unterrichtsfächern anstrebt, so ist dies nur über einen Weg möglich: Man bewirbt sich an der Universität Hamburg in das erste Bachelorsemester seines Lehramtsstudiengangs. Dabei sollte eines der Unterrichtsfächer bereits innerhalb des regulären Studiums absolviert worden sein, während das andere Fach das neue dritte Unterrichtsfach wäre. Wird der/ die Neubewerber:in angenommen, so kann er/sie sich in den Teilstudiengängen Erziehungswissenschaft und dem bereits absolvierten Unterrichtsfach die entsprechenden Leistungen anerkennen lassen, sodass nur noch das neue dritte Unterrichtsfach studiert werden muss.
Es ist jedoch möglich, dass man für die Neubewerbung nicht angenommen wird oder dass nicht alle bereits erbrachten Leistungen anerkannt werden, was dann zu entsprechenden Komplikationen führen kann. Darüber hinaus ist es möglich, abhängig von dem angestrebten Drittfach, dass das neue Unterrichtsfach nur bedingt in kürzerer Zeit absolviert werden kann. Dies kann u.a. mit den angebotenen Modulen und Kursen zusammenhängen. Informieren Sie sich zu den entsprechenden Möglichkeiten eines beschleunigten Studiums am besten bei dem für das Unterrichtsfach zuständige Studienbüro.
Was ist ein Teilzeitstudium und wie beantrage ich es?
Studierende, die aus wichtigem Grund nachweislich nicht ihre volle, mindestens aber die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können, können auf Antrag als Teilzeitstudierende immatrikuliert werden. Bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Termine und Fristen der Prüfungsordnungen im Regelfall in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Die Einzelheiten dazu sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt.
Der Antrag auf Teilzeitstudium ist über das Antragsformular in STiNE zu stellen. Die entsprechenden Nachweise werden direkt im Antragsformular in STiNE hochgeladen. Die Genehmigung erfolgt für zwei aufeinander folgende Semester.
Genauere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie auf den Seiten des CampusCenter.
Ich bin Teilzeitstudierende/r und habe die Aufforderung erhalten mich zur Semesterplanung an die Studienbüros meiner Fächer zu wenden. An wen muss ich mich wenden und wie soll ich mich vorbereiten?
Bitte vereinbaren Sie – wenn notwendig - für die Semesterplanung im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft einen Termin mit dem Studienbüro über diese Mailadresse: lehramt.ew"AT"uni-hamburg.de
Zur Semesterplanung in Ihren Unterrichtsfächern bzw. in der Beruflichen Fachrichtung wenden Sie sich bitte an die unter „Studienfachberatung“ angegebenen Zuständigen an den Fachbereichen oder an das zuständige Studienbüro.
Teilzeitstudierende dürfen in jedem Semester nur etwa die Hälfte der regulären 30 LP erbringen. D.h. Sie sollen im Teilzeitstudium nur im Umfang von ca. 15 LP studieren. Um eine angemessene Semester- und Studienplanung zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen die Module nicht auseinander zu reißen, sondern die Hälfte der zu studierenden Module zu beginnen. Zu dem Beratungstermin in der Erziehungswissenschaft und den jeweiligen Unterrichtsfächern sollten Sie bereits eine vorläufige Semesterplanung mitbringen. Bitte prüfen Sie vorab in den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen die Bedingungen des Teilzeitstudiums.
Ich bin Mutter/Vater und in der Semesterplanung eingeschränkt. Wie kann ich mein Semester so planen, dass die Betreuung meines Kindes/meiner Kinder gesichert werden kann?
Eltern haben die Möglichkeit im Fach Erziehungswissenschaft einen sogenannten Härtefallantrag zur Bevorzugung bei der Vergabe von Seminarplätzen zu stellen. Dieser ermöglicht es, Seminare der Erziehungswissenschaft zu den individuell passenden Zeiten belegen zu können.
Damit das Studienbüro die Einbuchung vor Ende der Anmeldephase vornehmen kann, ist es dringend erforderlich, dass die Anträge bereits zu Beginn der Anmeldephase unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen im Studien- und Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft abgegeben werden.
In den anderen Teilstudiengängen erkundigen Sie sich bitte bei den dortigen Studienbüros nach deren Regelungen.
Wo finde ich Informationen zum BAföG?
Informationen rund um die Beantragung und den Erhalt von BAföG finden sich auf den Seiten des Studierendenwerks Hamburg.
Das BAföG-Amt braucht von mir eine Bescheinigung über das ordnungsgemäße Studium (§ 48). Wer stellt diese aus?
Diese Bescheinigung wird vom ZPLA bearbeitet. Die Sachbearbeiter/innen bereiten die eingereichten Unterlagen vor. Die Bescheinigung wird nach Eingang beim ZPLA dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden des Zentralen Prüfungsausschusses zur Unterschrift vorgelegt.
Für die Lehramts-Bachelor-Studiengänge gilt: Sie müssen bis zum vierten Monat des vierten Studiensemesters 50 Leistungspunkte, danach 68 Leistungspunkte nachweisen können. Diese Leistungspunkte können nur bestätigt werden, wenn sie in Ihrem Leistungskonto in STiNE sichtbar sind. Bevor Sie also diese Formulare im ZPLA einreichen, prüfen Sie bitte Ihr Leistungskonto und veranlassen Sie ggf. Ihre Dozenten, Ihre Noten einzutragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf diesem Merkblatt zu BAföG-Fragen im Zusammenhang mit Prüfungsangelegenheiten (PDF). Bitte halten Sie die vom BAföG-Amt genannten Fristen in Ihrem eigenen Interesse unbedingt ein.
Für die Lehramts-Master-Studiengänge sind entsprechende Bescheinigungen in der Regel nicht notwendig.
Ich möchte an eine andere Universität wechseln und benötige eine Bescheinigung über meine Studien- und Prüfungsleistungen. Woher bekomme ich diese?
Bitte beantragen Sie formlos per E-Mail über das Kontaktformular des ZPLA ein Transcript of Records Studium (ToR Studium) und geben Sie die Adresse an, an die es geschickt werden soll. Alternativ können Sie das ToR auch persönlich abholen. Das ToR Studium enthält alle zum Zeitpunkt des Drucks begonnenen und beendeten Module, in denen bereits Prüfungsleistungen erbracht und dokumentiert wurden.
Was passiert, wenn ich mein Studium nicht in der Regelstudienzeit abschließe?
Die Regelstudienzeit schreibt Studierenden nicht vor, in welcher Zeit das Studium abzuschließen ist. Die Regelstudienzeit ist eine Vorgabe für die Universität, die vorschreibt, dass die Universität sicherstellen muss, dass es einer/einem durchschnittlichen Studierenden möglich ist, den entsprechenden Studiengang in der Regelstudienzeit abzuschließen.
Für Studierende gibt es im Zusammenhang mit einer Verlängerung der vorgesehenen Studiendauer, d.h. der Überschreitung der Regelstudienzeit, folgende Punkte zu beachten:
- Auswirkungen auf BAföG:
- Eine Überschreitung der Regelstudienzeit kann zu Problemen mit dem BAföG führen.
- Wird im Bachelor eine ungerade Zahl von Semestern studiert, kann sich zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudium eine Lücke ergeben, weil viele Masterstudiengänge nur zum Wintersemester angeboten werden. Dies kann zeitweilig zum Verlust des Studierendenstatus und damit z.B. auch zu Problemen im Zusammenhang mit dem BAföG führen.
- Auswirkungen auf ein überschneidungsfreies Studium: Das Zeitfenstermodell, das ein möglichst überschneidungsfreies Studium sichert, basiert auf den auf die Regelstudienzeit ausgerichteten Studienplänen der einzelnen Teilstudiengänge, wie sie in den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) unter § 4 Studien- und Prüfungsaufbau, Module und Leistungspunkte (LP) dargestellt sind. Bei einem zeitlich abweichenden Studienablauf kann die Überschneidungsfreiheit von Lehrveranstaltungen nicht gesichert werden.
- Verpflichtung zur Teilnahme an der Studienfachberatung: Wird die Regelstudienzeit überschritten, sind Studierende verpflichtet, innerhalb von 2 Semestern nach Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung teilzunehmen, sofern noch nicht alle Prüfungsleistungen erbracht worden sind. Die genauen Regelungen bezüglich der Regelstudienzeit und der Studienfachberatung finden Sie in § 2 und 3 der Prüfungsordnungen der Lehramtsstudiengänge (Bachelor und Master).
Meine Frage wurde hier nicht beantwortet. Wohin kann ich mich nun wenden?
Wenn Ihre Frage hinsichtlich des Lehramtsstudiums an dieser Stelle nicht beantwortet werden konnte, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle an der Universität Hamburg.