Teilstudiengänge
Die Hamburger Lehramtsstudiengänge zeichnen sich dadurch aus, dass sie aus sogenannten „Teilstudiengängen“ bestehen. Das heißt jedes Lehramtsstudium enthält Anteile aus der Erziehungswissenschaft sowie Anteile aus den später zu unterrichtenden Fächern, das heißt Unterrichtsfächer bzw. berufliche Fachrichtungen. Die sonderpädagogischen Studiengänge enthalten zudem den Teilstudiengang Sonderpädagogik.
Der unten aufgeführten Auflistung kann die Anzahl der Teilstudiengänge im jeweiligen Lehramtsstudiengang entnommen werden und welche Fächer in den Teilstudiengängen zur Auswahl stehen.
Wie groß die jeweiligen Anteile in Erziehungswissenschaft und in den Fächern (Unterrichtsfächer bzw. berufliche Fachrichtungen) sind, hängt davon ab, welches Lehramt studiert wird. Jeder Teilstudiengang im Rahmen der Lehramtsstudiengänge ist durch eigene Fachspezifische Bestimmungen (FSB) geregelt, die die Prüfungsordnung (PO) für die Lehramtsstudiengänge entsprechend des gewählten Lehramts und der gewählten Fächer ergänzen. FSB und PO werden auf den Seiten des Campus Centers veröffentlicht.
Bestimmte Unterrichtsfächer, d.h. Fremdsprachen, Sport, Musik, Bildende Kunst, Theater, haben besondere Zugangsvoraussetzungen (Zugangsvoraussetzungen Unterrichtsfächer). Zugangsvoraussetzungen gibt es auch für die beruflichen Fachrichtungen (Zugangsvoraussetzungen berufliche Fachrichtungen).
Bei Fragen zu spezifischen Teilstudiengängen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen dezentralen Anlaufstellen.