... ich Praktika mache
Kann ich mir vor dem Studium absolvierte Praktika an einer Schule anerkennen lassen?
Sowohl das Erkundungspraktikum (in den Studiengängen LAS, LAS-G, LAS-Sek), das Integrierte Schulpraktikum (in den Studiengängen LAPS, LAGym, LAS) und das Orientierungspraktikum (in den Studiengängen LAGS, LASek, LAB, LAS-G, LAS-Sek) im Bachelor als auch das Kernpraktikum im Master (Studiengänge LAGS, LAPS, LASek, LAGym, LAB, LAS, LAS-G und LAS-Sek) sind integrale Bestandteile des Studiums und können in der Regel nicht durch vorher absolvierte Praktika ersetzt werden.
Die Praktika des LAB werden im IBW koordiniert, alle anderen im ZLH.
Spezifische Informationen zum Thema Anerkennung in den Praktika:
Bei weiteren Fragen zum Thema Anerkennung in den vom ZLH betreuten Praktika wenden Sie sich bitte an das Praktikumsbüro OP, das Praktikumsbüro ISP oderdas Praktikumsbüro KP.
Bei weiteren Fagen zum Thema Anerkennung im KP LAB wenden Sie sich bitte an das IBW.
Wie beantrage ich das erweiterte Führungszeugnis?
Um das Kernpraktikum im Master of Education an der Universität Hamburg absolvieren zu können, ist es erforderlich, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Für die Ableistung anderer Praktika in den Lehramtsstudiengängen der Universität Hamburg ist kein erweitertes Führungszeugnis mehr erforderlich.
Zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses gibt es ein spezielles Verfahren, das Ihnen rechtzeitig vor Antritt des Kernpraktikums via Email mitgeteilt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des ZLH im Bereich Kernpraktikum - Teilnahmevoraussetzungen.
Hinweise zum Masernschutz
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat zum 01.03.2020 das Masernschutzgesetz für Hamburger Schulen umgesetzt. Damit müssen zukünftig alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden und an den allgemeinbildenden Schulen in Hamburg tätig werden wollen, rechtzeitig vor dem Start des Praktikums einen gültigen Impfschutz gegen Masern vorweisen müssen.
Das Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH) übernimmt stellvertretend für die Hamburger Schulen die Aufgabe, Ihren Impfstatus zu sichten und zu dokumentieren. Der Nachweis muss einmalig vor dem Praktikum des Bachelorstudiums erbracht werden und behält seine Gültigkeit für die Masterpraktika.
Bitte beachten Sie die lehramtsspezifischen Fristen der Zusendung je Praktikumsformat:
Praktikumsformat | Zusendungsfrist | Informationen durch das ZLH |
Erkundungspraktikum | 15. Februar vor Praktikumsbeginn | Anfang Januar |
Orientierungspraktikum für LAGS, LASek, LAS-G und LAS-Sek | 31. Dezember vor Praktikumsbeginn | Oktober |
Integriertes Schulpraktikum | 31. Dezember vor Praktikumsbeginn | Oktober |
Kernpraktikum I | 15. Februar vor Praktikumsbeginn | Anfang Januar |
Kernpraktikum II | 15. September vor Praktikumsbeginn | Nach individueller Absprache |
Daher bitten wir um postalische Zusendung oder eine Zusendung per Mail.
Nähere Informationen zu den notwendigen Dokumenten und Nachweisen finden Sie hier (PDF).
Wo finde ich Informationen zum Erkundungspraktikum (EP)?
Auf den Seiten des Zentrums für Lehrkräftebildung Hamburg (ZLH) finden Sie weitere Informationen zum Erkundungspraktikum (EP).
Wo finde ich Informationen zum Orientierungspraktikum (OP)?
Auf den Seiten des Zentrums für Lehrkräftebildung Hamburg (ZLH) finden Sie weitere Informationen zum Orientierungspraktikum (OP). Dies betrifft die Lehrämter LAGS, LASek, LAS-G und LAS-Sek.
Informationen zum Orientierungspraktikum in den beruflichen Lehrämtern Lehramt an Beruflichen Schulen (LAB) und Lehramt an berufsbildenden Schulen (LAB) finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs 3 der Fakultät für Erziehungswissenschaft.
Wo finde ich Informationen zum Integrierten Schulpraktikum (ISP)?
Auf den Seiten des ZLH- Praktikumsbüros ISP finden Sie weiterführende Informationen zum Integrierten Schulpraktikum (ISP) in den Lehramtsstudiengängen LAGym, LAPS und LAS.
Wo finde ich Informationen zum Kernpraktikum (KP)?
Das Kernpraktikum folgender Lehrämter wird vom Zentrum für Lehrkräftebildung Hamburg (ZLH) organisiert:
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I
- Lehramt an Gymnasien
- Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien)
- Lehramt für Sonderpädagogik
- Lehramt für Sonderpädagogik mit der Profilbildung Grundschule
- Lehramt für Sonderpädagogik mit der Profilbildung Sekundarstufe
Auf den Seiten des ZLH finden Sie weitere Informationen zur Planung und Durchführung des Kernpraktikums.
Informationen zum Kernpraktikum im Lehramt an Beruflichen Schulen und im Lehramt an berufsbildenden Schulen finden Sie auf den Seiten des IBW.
Kann ich ein Praktikum im Ausland absolvieren?
Ja, Sie können selbstorganisiert Praktika (OP, ISP, KPI oder KPII) ganz oder teilweise im Ausland absolvieren. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum jeweiligen Praktikumsbüro im ZLH auf.
Nähere Informationen zu Praktika im Ausland finden Sie auf den Seiten des ZLH.
Meine Frage wurde hier nicht beantwortet. Wohin kann ich mich nun wenden?
Wenn Ihre Frage hinsichtlich Lehramtspraktika an dieser Stelle nicht beantwortet werden konnte, dann wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpersonen in den Praktikumsbüros: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/information-und-beratung/weitere-lehramtsspezifische-anlaufstellen.html.