... mein Studium abläuft (Master of Education)
Wo finde ich die Studienpläne?
Die Studienpläne für Ihr jeweiliges Lehramtsstudium können Sie sich für jeden Ihrer Teilstudiengänge über die Rubrik Studienpläne im Portal zusammenstellen.
Was bedeutet eine vorläufige Einschreibung zum Master of Education?
Bachelor-Studierende der Universität Hamburg, die nach einer erfolgreichen Bewerbung zum Masterstudiengang im Wintersemester zum M.Ed.-Studiengang zugelassen wurden, werden vorläufig in den M.Ed.-Studiengang übernommen, sofern sie bis zum Ende des ersten Master-Semesters alle Studien- und Prüfungsleistungen abgelegt haben und die Dokumentation im ZPLA vorliegt, erfolgt automatisch die endgültige Einschreibung. Das ZPLA meldet den erfolgreichen Abschluss an das Team Bewerbung und Zulassung im Service für Studierende. Hierzu ist jedoch zwingend Ihr Antrag auf Erstellung eines Zeugnisses (PDF) vor dem 31.03. notwendig.
Sofern der Abschluss nicht bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs (Stichtag: 31.03.) vorliegt und vom ZPLA an den Service für Studierende gemeldet werden kann, wird die Zulassung zurückgenommen und die vorläufige Einschreibung im M. Ed.-Studiengang erlischt. Darüber erhalten die Studierenden einen Bescheid.
Studierende, die ihr Bachelor-Studium an der Universität Hamburg absolviert haben, bleiben bis zur endgültigen Einschreibung im M.Ed. gleichzeitig in ihrem bisherigen Bachelorstudium eingeschrieben und erhalten hierzu auch ihre Semesterunterlagen und ihr SemesterTicket. Die Semesterunterlagen für den M.Ed. können erst erstellt werden, wenn der Abschluss des bisherigen Bachelorstudiums an den Service für Studierende gemeldet wurde. Bei einer Rücknahme der Zulassung für den M.Ed. gilt dies nur für den M.Ed. und die Studierenden verbleiben in ihrem bisherigen Bachelorstudium und können sich zum nächstmöglichen Termin erneut bewerben.
Studierende, die ihren Bachelor an einer anderen Hochschule erworben haben und zum M. Ed.-Studiengang nach Hamburg gewechselt sind, werden in diesem Fall exmatrikuliert. Sie können sich zum nächstfolgenden Wintersemester erneut für den M. Ed.-Studiengang bewerben.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Service für Studierende, Team Bewerbung und Zulassung: www.uni-hamburg.de/zulassungsfragen.
Studierende, die den Abschluss des Studiums nicht innerhalb des ersten Mastersemesters nachweisen können, jedoch bereits Studien- und Prüfungsleistungen im ersten Mastersemester erbracht haben, lassen sich bitte spätestens im März ein Transcript of Records über ihre erbrachten Leistungen im M.Ed. im ZPLA ausstellen.
Wie gestaltet sich das Verfahren der vorläufigen Einschreibung für die Hamburger Lehramtsstuderenden?
Für die Übergangszeit des ersten Fachsemesters gelten speziell für Hamburger Lehramtsstudierende folgende Verfahrensweisen:
1) Stine
Für die Zeit der vorläufigen Einschreibung ist für Hamburger Lehramtsstudierende in Stine neben dem Bachelor- auch ein Master-Konto vorzufinden. Dieser Vorgang ist notwendig, damit einerseits noch offene Leistungen im Bachelorstudium bis zum Ende des ersten Semesters eingetragen und das Studium beendet werden kann. Darüber hinaus müssen die Studierenden bereits die Veranstaltungen des ersten Mastersemesters belegen können.
2) Kein Doppelstudium
Diese Verfahrensweise ist aufgrund der noch ausstehenden Prüfungsverwaltung der Bachelorstudiengänge notwendig. Es handelt sich dabei jedoch nicht um ein Doppelstudium. Ab dem zweiten Fachsemester ist auch in Stine nunmehr ausschließlich das Konto des Master of Education Studiengangs einsehbar.
3) Semesterunterlagen
Hamburger Lehramtsstudierende bekommen für den Zeitraum der vorläufigen Einschreibung für den Master of Education Studiengang ihre Semesterunterlagen noch auf ihren jeweiligen Bachelor Lehramtsstudiengang ausgestellt. Mit der endgültigen Zulassung für den Master of Education werden die Semesterunterlagen für den M.Ed. ausgestellt.
Kann ich parallel zu meinem M.Ed.-Studiengang ergänzend ein drittes Unterrichtsfach studieren?
Das ergänzende Studium eines dritten Unterrichtsfachs während des M.Ed. ist an der Universität Hamburg derzeit nicht möglich.
Wo kann ich Informationen zum Thema Masterarbeit finden?
Das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) stellt umfangreiche Informationen zum Thema Masterarbeit bereit. Lesen Sie hierzu die FAQ Studienabschluss im Bereich "Abschlussarbeit".
Wenn Sie Ihre Masterarbeit anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an das ZPLA.
Was ist bei den Prüfungen im Rahmen des Abschlussmoduls zu beachten?
Das Abschlussmodul besteht aus den beiden Prüfungsleistungen Masterarbeit und mündliche Prüfung. Die Prüfung kann stattfinden, sobald Sie zur Masterarbeit zugelassen wurden. Die Masterarbeit wird von zwei Prüfenden abgenommen, von denen mindestens einer aus der Gruppe der Hochschullehrer/innen kommen muss. Die mündliche Prüfung findet vor zwei Prüfenden statt, von denen mindestens einer aus der Fakultät für Erziehungswissenschaft kommen muss. Zudem kann an der mündlichen Prüfung eine Vertretung der Schulbehörde mit beratender Stimme teilnehmen.
Zu beachten ist hier also, dass für die Masterarbeit und für die mündliche Prüfung unterschiedliche Zweitprüfende gewählt werden können. Es müssen unterschiedliche Zweitprüfende gewählt werden, falls keiner der Prüfenden der Masterarbeit aus der Fakultät EW kommt. Dies kann u.U. vorkommen, wenn die Masterarbeit nicht in der Eziehungswissenschaft, sondern in einem Unterrichtsfach oder der beruflichen Fachrichtung geschrieben wird.
Zeit und Ort der Prüfung organisieren die Studierenden in Abstimmung mit den Lehrenden selbst. Der entsprechende Antrag ist vier Wochen vor der Prüfung beim ZPLA einzureichen. Bei zu spät eingereichten Anträgen kann die Schulbehörde von ihrem Beteiligungsrecht keinen Gebrauch mehr machen, es handelt sich dann um einen Verfahrensfehler.
Inhaltlich erstreckt sich die Prüfung ausgehend von der Masterarbeit auf die Systematik des Faches und die Einordnung in fachdidaktische Zusammenhänge.
Was passiert, wenn ich mein Studium nicht in der Regelstudienzeit abschließe?
Gar nichts. Die Regelstudienzeit schreibt Studierenden nicht vor, in welcher Zeit das Studium abzuschließen ist. Die Regelstudienzeit ist eine Vorgabe für die Universität, die vorschreibt, dass die Universität sicher stellen muss, dass es einer/einem durchschnittlichen Studierenden möglich ist, den entsprechenden Studiengang in der Regelstudienzeit abzuschließen. Für Master-Studierende gibt es im Zusammenhang mit der Studiendauer nur eins zu beachten:
- Wird die Regelstudienzeit überschritten, sind Studierende verpflichtet, innerhalb von 2 Semestern an einer Studienfachberatung teilzunehmen.
Die genauen Regelungen bezüglich der Regelstudienzeit und der Studienfachberatung finden Sie in § 2 und 3 der Rahmenprüfungsordnung.
Wie erhalte ich das Zeugnis, die Urkunde und das Diploma Supplement nach Abschluss des Master of Education?
Wenn Sie alle vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben und die Noten in STiNE eingetragen sind, können Sie die Ausstellung von Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement per Formular des ZPLA (PDF) beantragen.
Sollten Noten fehlen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Lehrenden bzw. das zuständige Studienbüro. Das ZPLA kann keine Noten nachtragen. Die Bearbeitung Ihres Antrags wird mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Wichtig für BAföG-Empfänger: Den Unterlagen über das Zeugnis, die Urkunde, das Transcript of Records und das Diploma Supplement liegt ein Hinweis bei, wonach Sie das dort genannte Formular für den BAföG-Teilerlass beim ZPLA einreichen müssen. Dies gilt auch, wenn Sie bereits ein entsprechendes Formular für einen Teilerlass im Rahmen des Bachelor-Studiums eingereicht haben - es handelt sich beim MEd-Studiengang um einen weiteren Studiengang, bei dem ggf. ein Teilerlass möglich ist. Bitte erledigen Sie dies umgehend - anderenfalls wird es später ggf. zu Problemen bei der Bestimmung eines möglichen Teilerlasses kommen könnnen.
Meine Frage wurde hier nicht beantwortet. Wohin kann ich mich nun wenden?
Wenn Ihre Frage hinsichtlich des Lehramtsstudiums an dieser Stelle nicht beantwortet werden konnte, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle an der Universität Hamburg.