... was ich bei einem auslaufenden Studiengang beachten muss (Bachelor/Master of Education)
Wenn Sie einen "alten", auslaufenden Lehramtsstudiengang - einen Lehramtsstudiengang, der VOR der Lehramtsreform mit den fünf neuen Lehramtsstudiengängen (Start ab WiSe 2020/21) an den Start ging - im Bachelor oder Master studieren, d.h.
- Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I (LAPS)
- Lehramt an Gymnasien (LAGym)
- Lehramt an Beruflichen Schulen (LAB)
- Lehramt für Sonderpädagogik (LAS)
können Sie von sogenannten Übergangsregelungen betroffen sein.
Ziel dieser Übergangsregelungen ist es, Studierenden der auslaufenden Lehramtsstudiengänge zu ermöglichen, ihr Bachelor- und Master-Studium innerhalb bestimmter Fristen abzuschließen. Übergangsregelungen betreffen insbesondere Themen wie
- Fristen zum letztmaligen Lehrveranstaltungsangebot in den auslaufenden Studiengängen
- Fristen zur Aufhebung von Prüfungsordnungen und damit verbunden zur letztmaligen Prüfungsmöglichkeit in den auslaufenden Studiengängen
- Regelungen, für welchen Masterstudiengang Sie sich bewerben können, wenn Sie einen auslaufenden Bachelorstudiengang studieren.
Genaue Informationen zu den Übergangsregelungen finden Sie auf der Website des ZPLA bei den FAQ in den Bereichen zum Übergang Bachelor -> Master und Fristen: Auslaufende Studiengänge.