... wie der Übergang in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) abläuft
Wo erhalte ich Informationen zum Vorbereitungsdienst (Referendariat)?
Informationen zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) sind bei der einstellenden Behörde erhältlich. In Hamburg ist dies die Behörde für Schule und Berufsbildung. Die Ausbildung und Betreuung während des Vorbereitungsdienstes erfolgt am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung.
Wie verläuft der Übergang vom Masterstudium in den Vorbereitungsdienst (Referendariat)?
Für den Übergang in den Hamburger Vorbereitungsdient wurde vom Zentralen Lehrerprüfungsamt (ZPLA) ein Zeitstrahl entwickelt. Dieser dient der Orientierung und Planung, damit der Masterabschluss rechtzeitig erreicht und die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst in Hamburg ohne Verzögerung erfolgen kann. Genauere Informationen hierzu gibt es auf den Seiten des ZLH zum Vorbereitungsdienst sowie in der "Präsentation ZLH/LI zum Übergang vom Studium in den Vorbereitungsdienst (Stand 25. November 2024)".
NEU ab Dezember 2024!
Bewerbungen sind zukünftig nur noch digital an das Funktionspostfach Vorbereitungsdienst-Bewerbungen"AT"bsb.hamburg.de zu richten.
Dabei sind zusammenhängende Unterlagen immer in separaten Dateien anzufügen. (z.B. Abitur = ein Dokument, Bachelorurkunde & Zeugnis & ToR = ein Dokument, Arbeitsverträge = ein Dokument). Insgesamt sollten die Anhänge in Summe nicht viel mehr als 10 MB umfassen.
Kann ich zur Überbrückung der Wartezeit auf einen Referendariatsplatz ergänzend ein drittes Unterrichtsfach studieren?
Grundsätzlich ist das Studium von drei Unterrichtsfächern innerhalb des normalen Bachelor-/ Masterstudienganges an der Universität Hamburg nicht vorgesehen. Wenn man das Studium von drei Unterrichtsfächern anstrebt, so ist dies nur über einen Weg möglich: Man bewirbt sich an der Universität Hamburg in das erste Bachelorsemester seines Lehramtsstudiengangs. Dabei sollte eines der Unterrichtsfächer bereits innerhalb des regulären Studiums absolviert worden sein, während das andere Fach das neue dritte Unterrichtsfach wäre. Wird der/ die Neubewerber/in angenommen, so kann er/sie sich in den Teilstudiengängen Erziehungswissenschaften und dem bereits absolvierten Unterrichtsfach die entsprechenden Leistungen anerkennen lassen, sodass nur noch das neue dritte Unterrichtsfach studiert werden muss.
Es ist jedoch möglich, dass man für die Neubewerbung nicht angenommen wird oder dass nicht alle bereits erbrachten Leistungen anerkannt werden, was dann zu entsprechenden Komplikationen führen kann. Darüber hinaus ist es möglich, abhängig von dem angestrebten Drittfach, dass das neue Unterrichtsfach nur bedingt in kürzerer Zeit absolviert werden kann. Dies kann u.a. mit den angebotenen Modulen und Kursen zusammenhängen. Informieren Sie sich zu den entsprechenden Möglichkeiten einen beschleunigten Studiums am besten bei dem entsprechenden Studienbüro.