Das Lehramt für Sonderpädagogik untergliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte.
Der 1. Abschnitt ist die Bachelorphase, die sechs Semester beträgt; in dieser Zeit müssen 180 Leistungspunkte (LP) erworben werden. ACHTUNG: Wenn Sie Kunst oder Musik als Unterrichtsfach wählen, verlängert sich die Bachelorphase um zwei Semester. Sie erwerben in diesem Fall 240 Leistungspunkte. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Phase erhalten Sie den Bachelor of Arts (B.A.).
Der 2. Abschnitt ist die Masterphase, die vier Semester dauert; in dieser Zeit müssen 120 LP erworben werden. In die Masterphase ist bereits ein halbes Jahr Kernpraktikum integriert. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Phase erhalten Sie den Master of Education (M.Ed.).
Der 3. Abschnitt ist dann der Vorbereitungsdienst, der in Hamburg 18 Monate dauert und mit dem Staatsexamen abschließt.
Das Bachelorstudium für das Lehramt für Sonderpädagogik setzt sich aus drei Teilstudiengängen zusammen:
- Teilstudiengang Erziehungswissenschaft und Behindertenpädagogik: 125 LP. Davon: Erziehungswissenschaft (einschließlich Grundschulpädagogik und Fachdidaktik): 68 LP Behindertenpädagogik: 57 LP (Im Bachelor studieren alle den Förderschwerpunkt "Lernen").
- ein Unterrichtsfach: 45 LP Bildende Kunst und Musik jeweils 105 LP, Regelstudienzeit 8 Semester. Dazu kommt das
- Abschlussmodul: Bachelorarbeit: 10 LP
Das Masterstudium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfasst:
- das Fach Erziehungswissenschaft einschließlich Fachdidaktik und Behindertenpädagogik (55 LP, davon 50 LP für Behindertenpädagogik). (In der Behindertenpädagogik steht als zweiter Förderschwerpunkt einer der sechs Förderschwerpunkte zur Wahl: Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Hören oder Sehen.)
- das im Bachelorstudiengang bereits gewählte Unterrichtsfach (15 LP),
- das Kernpraktikum (30 LP)
- und das Abschlussmodul mit der Masterarbeit (20 LP).
Die Modulhandbücher für die Teilstudiengänge des Studiengangs finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für die Teilstudiengänge.