Prüfungen
Prüfungs- und Studienordnungen
Die Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg werden mittels zweier Arten von Ordnungen geregelt: Die Prüfungsordnungen für die Bachelor of Education (B.Ed.)- sowie B.A./B.Sc.-Lehramtstudiengänge und für den Master of Education legen die allgemeinen Rahmenbedingungen fest, die für alle B.Ed./ B.A./B.Sc.- bzw. M.Ed.-Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg gelten. Die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) für die Teilstudiengänge (Erziehungswissenschaft, Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen, Sonderpädagogik) legen die speziellen Bedingungen für die verschiedenen Teilstudiengänge fest. Die FSB sind eine Ergänzung der Prüfungsordnung hinsichtlich eines Teilstudiengangs - Prüfungsordnung und FSB zusammen legen die vollständigen Regelungen für einen Teilstudiengang fest.
Wo finde ich die Prüfungsordnungen und die FSB?
Die Prüfungsordnungen für die Lehramtsstudiengänge finden Sie auf den Webseiten des CampusCenter.
Auf diesen Seiten finden Sie ebenfalls die bereits genehmigten und veröffentlichten („amtlichen“) Versionen der FSB für die Teilstudiengänge, die an der Universität Hamburg angeboten werden. Sollten dort die FSB für den von Ihnen gesuchten Teilstudiengang nicht vorhanden sein, liegt das daran, dass es für diese FSB noch keine amtliche Version gibt. Sie finden in diesem Fall meist eine vorläufig gültige Version der gesuchten Ordnung auf der Webseite des Fachbereichs, der den Studiengang anbietet. Informationen finden Sie auch auf der Webseite des zuständigen Studienbüros.
Die FSB für die Teilstudiengänge, die an der TUHH angeboten werden (Unterrichtsfach Arbeitslehre/Technik; Berufliche Fachrichtungen Bau- und Holztechnik, Elektrotechnik/Informationstechnik, Medientechnik und Metalltechnik) finden Sie auf der Webseite der TUHH.
Prüfungsämter
Die Zuständigkeiten für die Prüfungsverwaltung und - organisation in den Lehramtsstudiengängen verteilen sich auf das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) und die dezentralen Prüfungsstellen, d.h. die für die Prüfungen in den Teilstudiengängen oder „Fächern“ zuständigen Prüfungsstellen.
ZPLA
Das ZPLA ist für institutionen- und fächerübergreifende Fragen der Prüfungsorganisation und Prüfungsverwaltung zuständig. Das ZPLA ist für alle prüfungsrelevanten, hochschulübergreifenden Fragen der Lehramtsstudiengänge in Hamburg zuständig.
Dezentrale Prüfungsstellen
Für jeden Teilstudiengang gibt es dezentrale Prüfungsstellen, z. T. fachübergreifend, teilweise auch (schon) innerhalb der Studienbüros, d. h. Einheiten, die sowohl für die Studiengangsplanung, die Prüfungsorganisation und -durchführung vor Ort als auch für die Fachstudienberatung zuständig sind.
Zur Übersicht über die konkreten Zuständigkeiten der dezentralen Prüfungsstellen.
Prüfungsausschüsse
Zentrale Prüfungsausschüsse für die Lehramtsstudiengänge
Die Zentralen Prüfungsausschüsse sind für die Organisation der Prüfungen sowie die Einhaltung und Umsetzung der Bestimmungen der Prüfungsordnungen zuständig. Geschäftsstelle der Zentralen Prüfungsausschüsse ist das ZPLA. Die Zentralen Prüfungsausschüsse beschließen die Regeln zur Prüfungsorganisation und fachübergreifenden Prüfungsverwaltung.
Dezentrale Prüfungsausschüsse
Die dezentralen Prüfungsausschüsse sind für die fachspezifischen Aufgaben der Prüfungsorganisation
(z.B. Bestellung der Prüfer, Anrechnung von erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, Festlegung eines Nachteilsausgleichs für behinderte und chronisch kranke Studierende usw.) innerhalb der einzelnen
Teilstudiengänge zuständig.
Mitgliederlisten der dezentralen Prüfungsausschüsse für die Teilstudiengänge Erziehungswissenschaft
Übersicht über die Ansprechpartner der dezentralen Prüfungsausschüsse aller anderen Teilstudiengänge
Prüfungsorganisation und -verwaltung für die Studiengänge der alten Ordnungen
Für die Prüfungsorganisation und -verwaltung in den Studiengängen der alten Ordnungen (1.Staataexamen) ist das Lehrerprüfungsamt (Abteilung des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI Hamburg)) zuständig.