... ich mich bewerbe (Master of Education)
Gibt es NC-Werte für die Master of Education-Studiengänge?
Nein, derartige Werte gibt es nicht. Da in den vergangenen Jahren (Stand: WiSe 22/23) regelmäßig alle Bewerber*innen für die Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg zugelassen werden konnten, gibt es keine Grenzwerte.
Die derzeit gültige Auswahlsatzung für die Master of Education Studiengänge finden Sie auf der Webseite des Campus-Centers.
Wie bewerbe ich mich für den Studiengang Master of Education?
Die Bewerbung für einen M.Ed.-Studiengang erfolgt für das jeweilige Wintersemester vom 01.06. bis 15.07. online über das STiNE-Portal. Eine Bewerbung ist zwingend erforderlich - es gibt keinen automatischen Übergang in den MEd-Studiengang und auch keine Studienplatzgarantie. Es gibt keine Bewerbung zum Sommersemester.
Sollten Sie Ihren BA zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ganz abgeschlossen haben, müssen Sie darüber hinaus nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung:
- die Bachelorarbeit angemeldet haben
- mindestens 120 Leistungspunkte (mit Teilstudiengang Musik oder Kunst 180 Leistungspunkte) im gesamten Bachelorstudium erbracht haben. Dabei zählen nur vollständig abgeschlossene Module.
Die Zugangsvoraussetzungen für die Lehramts-Masterstudiengänge finden Sie auf den Seiten des Campus-Center.
Bei der Bewerbung müssen Sie u.a. die Durchschnittsnoten für die jeweiligen Teilstudiengänge (Unterrichtsfächer, Erziehungswissenschaft bzw. berufliche Fachrichtungen) angeben. Wenn Ihr Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, geben Sie die zum Bewerbungszeitpunkt vorhandenen Fach-Durchschnittsnoten (aller Module pro Fach) an. Diese Noten gehen dann in das Bewerbungsverfahren ein. Um die in der Online-Bewerbung angegebenen Fach-Durchschnittsnoten bei erfolgreicher Bewerbung und Zulassung nachweisen zu könnnen, müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung einen Ausdruck Ihres Leistungskontos erstellen.
Bewerberinnen und Bewerber anderer Universitäten (außerhalb Hamburg) müssen bei der Immatrikulation ebenfalls einen Nachweis der bei der Bewerbung eingegebenen Fach-Durchschnittsnoten vorlegen. Dies kann durch eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule oder durch eine Kopie des Bachelor-Zeugnisses geschehen.
Eine Bewertung aller Prüfungen muss noch nicht vorliegen, das Zeugnis kann entsprechend nachgereicht werden. Bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs müssen alle Prüfungsleistungen vollständig in STiNE verzeichnet sein. Anderenfalls wird die Zulassung für den Masterstudiengang zurück genommen. Interne Bewerber*innen bekommen den genauen Ablauf der vorläufigen Zulassung unter dieser Frage beantwortet. Alle Informationen zur Einschreibung für einen Masterstudiengang sind unter www.uni-hamburg.de/mastereinschreibung beschrieben.
Bewerber*innen anderer Universitäten müssen bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs das Zeugnis des Bachelor-Studiengangs vorlegen. Anderenfalls erlischt die vorläufige Zulassung für den Masterstudiengang. Für die Studierenden, die in Hamburg ihr Bachelorstudium beendet haben, übermittelt das ZPLA das Bestehen an das Campus-Center.
Bewerber*innen anderer Universitäten (außerhalb Hamburg) beachten außerdem bitte diese Frage in dieser FAQ-Sammlung.
Was ist unter der besonderen Master-Zugangsvoraussetzung Auslandsaufenthalt für Englisch, Französisch und Spanisch zu verstehen?
Mit der Etablierung der neuen Masterstudiengänge zum WiSe 23/24 wurde für die drei Fächer ein Auslandsaufenthalt als besondere Zugangsvoraussetzung etabliert.
- Für das Fach Englisch in den Lehramtsstudiengängen LAGS, LASek, Lehramt für Sonderpädagogik mit den Profilbildungen Grundschule (LAS-G) und Sekundarstufe (LAS-Sek) sowie LAB: Nachweis eines mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalts in einem englischsprachigen Land.
- Für das Fach Französisch in den Lehramtsstudiengängen LASek und LAB: Nachweis eines mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalts in einem französischsprachigen Land.
- Für das Fach Spanisch in den Lehramtsstudiengängen LASek und LAB: Nachweis eines mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalts in einem spanischsprachigen Land.
Umfassende Informationen zu Möglichkeiten, Sonderregelungen und Kontaktdaten finden Sie unter https://www.lehramt.uni-hamburg.de/studiengaenge/auslandsaufenthalt.html
Benutzen Studierende der Universität Hamburg ihren bestehenden Stine-Account für die Bewerbung oder muss man sich einen neuen Bewerber-Account erstellen?
Für die Bewerbung für die M.Ed.-Studiengänge benutzen Studierende der Universität Hamburg ihren regulären Stine-Account.
Ich habe meinen Bachelorabschluss an einer anderen Universität gemacht und möchte zum Master an die Universität Hamburg wechseln. Geht das? Und wie bewerbe ich mich?
Grundsätzlich müssen Sie erst feststellen, ob Ihr Bachelorabschluss Sie für einen der Master of Education-Studiengänge der Universität Hamburg qualifiziert. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass der KMK-Lehramtstyp Ihres BA-Abschlusses einem der KMK-Lehramtstypen der Master of Education-Studiengänge der Universität Hamburg entspricht:
- M.Ed. Lehramt an Grundschulen: KMK-Lehramtstyp 1
- M.Ed Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I: KMK-Lehramtstyp 2
- M.Ed Lehramt der Sekundarstufe I und II: KMK-Lehramtstyp 4
- M.Ed Lehramt an berufsbildenden Schulen: KMK-Lehramtstyp 5
- M.Ed Lehramt für Sonderpädagogik, Lehramt für Sonderpädagogik mit Profilbildung Grundschule und Lehramt für Sonderpädagogik mit Profilbildung Sekundarstufe: KMK-Lehramtstyp 6
Darüber hinaus müssen Ihre Unterrichtsfächer bzw. Ihre berufliche Fachrichtung an der Universität Hamburg angeboten werden.
- Zur Liste der in Hamburg angebotenen Unterrichtsfächer
- Zur Liste der in Hamburg angebotenen Beruflichen Fachrichtungen
Außerdem müssen Sie nachweisen können, dass Sie während Ihres bisherigen Bachelor-Lehramtsstudiums schulpraktische Studien erbracht haben.
Des Weiteren benötigen Sie einen Nachweis über den Besuch fachdidaktischer Veranstaltungen Ihrer Unterrichtsfächer.
Sollten Sie Ihren Bachelor zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ganz abgeschlossen haben, müssen Sie darüber hinaus nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung:
- die Bachelorarbeit angemeldet haben
- mindestens 120 Leistungspunkte (mit Teilstudiengang Musik oder Kunst 180 Leistungspunkte) im gesamten Bachelorstudium erbracht haben. Dabei zählen nur vollständig abgeschlossene Module.
Ihre Bewerbung erfolgt online, Sie laden die Nachweise im Rahmen der Bewerbung hoch. Informationen zur Online-Bewerbung finden Sie in dieser Broschüre (PDF).
Weitere detaillierte Informationen über die für die Zulassung zu einem Hamburger M.Ed.-Studiengang zu erbringenden Nachweise finden Sie auf den Seiten des CampusCenter zur M.Ed.-Bewerbung.
Was bedeutet eine vorläufige Einschreibung zum Master of Education?
Interne Bewerber/innen bekommen den genauen Ablauf der vorläufigen Zulassung unter dieser Frage beantwortet. Alle Informationen zur Einschreibung für einen Masterstudiengang sind unter www.uni-hamburg.de/mastereinschreibung beschrieben.
Was ist beim Übergang in den Master-Studiengang beim Bezug von BAföG zu beachten?
Gemäßder Bestimmungen des BAföG ist eine Förderung für Studierende des Master-Studiengangs möglich, sobald das Bachelor-Zeugnis vorliegt. Wenn aus studienorganisatorischen oder technischen Gründen das Zeugnis nicht rechtzeitig vorgelegt werden kann, kann das ZPLA mit dem Einreichen des Zeugnisantrages eine vorläufige Bescheinigung zur Vorlage beim BAföG-Amt ausstellen, aus der hervorgeht, dass das Studium erfolgreich beendet wurde.
Für BAföG-Empfänger/innen ist es daher wichtig, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen möglichst zeitnah (d.h. im Idealfall bis 30.09.) erbracht und auch in STiNE eingetragen werden. Bitte sprechen Sie Ihre Lehrenden ggf. darauf an und erläutern Sie die Problematik.
Darüber hinaus ist eine endgültige Einschreibung notwendig, um weiter gefördert zu werden. Eine vorläufige Einschreibung in den Master ist für eine weitere Förderung nicht hinreichend. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das BAföG-Amt. Bitte beachten Sie unbedingt auch die Fristen für den Folgeantrag und für evtl. Verlängerungsanträge. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall dort gezielt auch nach darüber hinaus gehenden Fördermöglichkeiten für das Semester, in dem Sie vorläufig im MEd-Studiengang immatrikuliert sind und den Bachelor-Studiengang noch nicht abgeschlossen haben. Es gibt z. B. ein Überbrückungsdarlehen oder auch die Möglichkeit zur Studienabschlussförderung.
Kann ich mich mit einem Bachelorabschluss, der keinen Lehramtsbezug hat, für einen Master of Education bewerben?
Für ein Master of Education-Lehramtsstudium an der Universität Hamburg ist regelhaft ein für ein Lehramt qualifizierender Bachelorabschluss, der den Vorgaben der Kultusministerkonferenz für lehrkräftebildende Studiengänge entspricht, eine Zugangsvoraussetzung. Genauere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Campus-Center.
Ausnahmen bilden die beiden Querseinstiegs-Masterstudiengänge:
- Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II (M.Ed.)
- Aufbauqualifikation Lehramt an berufsbildenden Schulen (M.Ed.)
Zielgruppe dieser beiden Studiengänge sind Absolventinnen und Absolventen mit einem Hochschulabschluss in bestimmten Fächergruppen außerhalb des Lehramts, die sich das Berufsziel Lehrerin bzw. Lehrer vorstellen können.
Was hat es mit dem Self Assessment auf sich?
Bei der Bewerbung für die beiden Master-Quereinstiegsstudiengänge
- Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II (AQ LASek)
- Aufbauqualifikation Lehramt an berufsbildenden Schulen (AQ LAB)
muss ein Nachweis über die Teilnahme an einem anonymen Selbsttest (oder auch OSA = Online-Self-Assessment) hochgeladen werden. Dabei hat das Ergebnis des Tests keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung bei der Vergabe der Lehramtsstudienplätze an der Universität Hamburg, es geht vielmehr um die Reflexion des Studienwunsches. Auf unserer Webseite https://lehramt.check.uni-hamburg.de stehen Ihnen lehramtsspezifische OSA zu Verfügung.
Das Vorgehen zur Teilnahme an den OSA ist wie folgt:
- Öffnen Sie die Webseite https://lehramt.check.uni-hamburg.de.
- Wählen Sie den für Ihren Studienwunsch passenden OSA aus: für die AQ LASek der "Erwartungscheck Lehramt für die Sekundarstufe I und II", für die AQ LAB der "Erwartungscheck Lehramt an berufsbildenden Schulen".
- Bearbeiten Sie alle Aufgaben des OSA.
- Wenn Sie alle Aufgaben bearbeitet haben, können Sie eine Teilnahmebescheinigung herunterladen. Diese laden Sie anschließend in der Online-Bewerbung hoch.
Ich möchte mich für einen Ergänzungs- oder einen Anpassungsstudiengang im Lehramt bewerben.
Hinweise zur Bewerbung für einen Ergänzungsstudiengang finden Sie auf dieser Seite und auf den Webseiten des Zentrums für Lehrkräftebildung Hamburg.
Einen Anpassungsstudiengang bietet die Universität Hamburg nicht mehr an.
Meine Frage wurde hier nicht beantwortet. Wohin kann ich mich nun wenden?
Wenn Ihre Frage hinsichtlich des Lehramtsstudiums an dieser Stelle nicht beantwortet werden konnte, dann wenden Sie sich gerne an das Campus-Center Forum der Universität Hamburg.