... ich mich bewerbe (Bachelor)
Allgemeine Fragen zur Bewerbung an der Universität Hamburg
Diese FAQ-Sammlung beantwortet nur Fragen, die sich spezifisch im Zusammenhang mit einer Bewerbung für einen Lehramtsstudiengang stellen. Allgemeine Informationen zur Bewerbung an der Universität Hamburg finden Sie hier.
An wen muss ich mich wenden, um mich zu bewerben?
- Sie bewerben sich über unser Online-Bewerbungsportal STiNE. Eine Bewerbung ist immer nur zum Wintersemester möglich.
Woher bekomme ich Informationen zum Bewerbungsverfahren/Unterlagen?
- Unter www.uni-hamburg.de/bewerbung finden Sie die Bewerbungsinformationen.
Wer berät in allgemeinen Fragen zum Lehramtsstudium?
- Bitte wenden Sie sich an die Kolleg/innen der Zentralen Studienberatung.
Wie sind die Bewerbungsfristen und Zulassungsbeschränkungen für die Hamburger Lehramtsstudiengänge?
Eine Bewerbung ist ausschließlich zum Wintersemester möglich. Einzelheiten zur Bewerbung können Sie dem Merkblatt Bewerbungsinformationen für Bachelorstudiengänge und Staatsexamen entnehmen.
Bewerbungsfrist: 1. Juni – 15. Juli eines Jahres
Zu beachten sind Koppelungsverbote bezüglich der Unterrichtsfächer bzw. beruflichen Fachrichtungen. Teilzulassungen sind nicht möglich. Eine Zulassung kann also nur ausgesprochen werden, wenn Sie in allen für den jeweiligen Lehramtsabschluss erforderlichen Teilstudiengängen, d.h. in Erziehungswissenschaft und in den gewählten Unterrichtsfächern bzw. der gewählten Beruflichen Fachrichtung ausgewählt wurden. Erziehungswissenschaft und die Unterrichtsfächer sind in der Regel zulassungsbeschränkt. Die NC-Werte für die Lehramtsstudiengänge der vergangenen Jahre finden Sie in dieser Übersicht (PDF). Die NC-Werte werden nicht vor Beginn der Zulassungsverfahren festgelegt, sondern ergeben sich im Zulassungsverfahren aus der Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, der Anzahl der Bewerber(innen) und deren Durchschnittsnoten bzw. Anzahl von Wartesemestern. Detaillierte Informationen zum Zustandekommen der NC-Werte finden Sie auf der Webseite "Informationen zum NC" der Universität Hamburg. Über die zur Verfügung stehenden Studienplätze und die Anzahl der Bewerbungen in den Lehramtsstudiengängen für die Bewerbungsverfahren der letzten Jahre können Sie sich in dieser Übersicht (PDF) informieren.
Welche NC-Werte gelten für die Hamburger Lehramtsstudiengänge?
Hinweis zum Lehramt für die Sekundarstufe I und II: Zum Wintersemester 2023/24 ist der Teilstudiengang Erziehungswissenschaft zulassungsfrei. Bitte orientieren Sie sich daher zur Einschätzung Ihrer Chancen nur an den NC-Werten Ihrer gewünschten Unterrichtsfächer.
Die NC-Werte für die Lehramtsstudiengänge der vergangenen Jahre finden Sie in dieser Übersicht (PDF). Die NC-Werte werden nicht vor Beginn der Zulassungsverfahren festgelegt, sondern ergeben sich im Zulassungsverfahren aus der Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, der Anzahl der Bewerber(innen) und deren Durchschnittsnoten bzw. Anzahl von Wartesemestern. Daher lassen sich über die NC-Werte kommender Zulassungsverfahren keine definitiven Aussagen machen. Sie können eine Tendenz aber den oben verlinkten Werten der vergangenen Jahre entnehmen. Detaillierte Informationen zum Zustandekommen der NC-Werte finden Sie auf der Webseite "Informationen zum NC" der Universität Hamburg. Über die zur Verfügung stehenden Studienplätze und die Anzahl der Bewerbungen in den Lehramtsstudiengängen für die Bewerbungsverfahren der letzten Jahre können Sie sich in dieser Übersicht (PDF) informieren.
Welche Fächer kann ich in den Hamburger Lehramtsstudiengängen studieren?
Die in den Hamburger Lehramtsstudiengängen studierbaren Fächerkombinationen finden Sie in folgenden Übersichten:
Bachelor-Lehramtsstudiengänge ab WiSe 2020/21
Welche Fächer/Fächerkombination sollte ich wählen, damit ich später gute Chancen habe, in den Vorbereitungsdienst eingestellt zu werden?
Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten, da sich der Arbeitsmarkt laufend ändert und keine belastbaren Voraussagen darüber gemacht werden können, wie die Einstellungschancen mit einer bestimmten Fächerkombination nach dem Abschluss eines Studiums sein werden, das regelhaft 10 Semester, d.h. 5 Jahre dauert.
Grundsätzlich macht die Behörde für Schule und Berufsbildung in Bezug auf die Gymnasien (Studiengang: Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien)) darauf aufmerksam, dass in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) bevorzugt Absolventinnen und Absolventen eingestellt werden sollen, die mindestens ein sog. Basiskompetenzfach (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, insbes. Englisch) als eines ihrer Unterrichtsfächer gewählt haben.
Mit welchen Fächern aktuell gute Chancen bestehen, wird von der Behörde für Schule und Berufsbildung regelmäßig hier bekannt gegeben: http://www.hamburg.de/bsb/bewerbungen-online/64710/einstellungschancen.html. Natürlich macht aber auch dies keine Aussage über die Chancen in ein paar Jahren.
Daher ist es in den meisten Fällen zu empfehlen, die Fächerkombination eher nach Interesse und Begabung auszuwählen als nach einer Schätzung der späteren Einstellungschancen – denn zunächst einmal müssen beide Fächer erfolgreich studiert werden und später müssen sie die Dauer der Berufstätigkeit über unterrichtet werden.
Wie bewerbe ich mich für die Unterrichtsfächer Kunst, Musik & Theater im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs?
Falls Sie sich für ein künstlerisches Unterrichtsfach innerhalb Ihres Lehramtsstudienganges bewerben wollen, müssen Sie sich zusätzlich für Ihr künstlerisches Fach entweder an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg oder der Hochschule für bildende Künste Hamburg bewerben. Bestehen Sie dort die Aufnahmeprüfung, können Sie sich danach für Ihre gewünschte Fächerkombination online an der Universität Hamburg bewerben.
Sowohl an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg als auch an der Hochschule für bildende Künste Hamburg gelten andere Bewerbungs- und Zulassungsfristen, die deutlich vor dem Bewerbungstermin der Universität liegen.
Bewerbungstermin Hochschule für bildende Künste: bis zum 1. April 2024
Kontakt für nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren auf den Webseiten der Hochschule für bildende Künste Hamburg.
Bewerbungstermin Hochschule für Musik und Theater: bis zum 5. März 2024
Kontakt für nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren auf den Webseiten der Hochschule für Musik und Theater Hamburg.
Ich möchte mich in ein höheres Fachsemester eines Lehramtsstudiengangs bewerben. Wie geht das?
Eine Bewerbung ist nur dann möglich, wenn alle an dem Lehramtsstudiengang beteiligten Fächer Plätze für höhere Fachsemester zur Verfügung stellen. Die Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines Lehramtsstudienganges ist weiterhin nur dann möglich, wenn Sie in einem Lehramtsstudiengang immatrikuliert sind oder waren. Weitere Bedingungen für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester sind die folgenden:
- die Unterrichtsfächer bzw. Berufliche Fachrichtung, die Sie studieren, werden an der Universität Hamburg angeboten und Sie wollen Ihre Unterrichtsfächer bzw. Berufliche Fachrichtung beibehalten,
- Sie können Bescheinigungen der Fachbereiche der Uni Hamburg, die Ihre Fächer anbieten, darüber, dass bei Ihnen für die Fächer anrechenbare Leistungen vorliegen, mit der Bewerbung einreichen. Es müssen anrechenbare Leistungen für alle Teilstudiengänge vorliegen.
Bewerber/innen Studiengängen, die keine Lehramtsstudiengänge sind oder Bewerber/innen mit dem Wunsch eines Unterrichtsfachwechsels können sich nicht in ein höheres Fachsemester bewerben, haben aber die Möglichkeit, sich als Studienanfänger/innen zu bewerben und sich nach der Zulassung Leistungen aus ihren vorherigen Studiengängen (z.B. für eines der gewählten Unterrichtsfächer) anerkennen zu lassen. Fragen hinsichtlich der Möglichkeit der Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen richten Sie bitte an die dafür Zuständigen in den die jeweiligen Teilstudiengänge anbietenden Fachbereichen. Kontaktdaten der zuständigen Stellen finden Sie in dieser Übersicht.
Bewerbungen in ein höheres Fachsemester sind ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Ich möchte in einen Lehramtsstudiengang (Bachelor- oder Masterstudiengang) an die Universität Hamburg wechseln. Derzeit bin ich an einer anderen Hochschule immatrikuliert.
Sie bewerben sich per Onlinebewerbung beim Service für Studierende. Eine Bewerbung (auch eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester) ist immer nur zum Wintersemester möglich. Unter www.uni-hamburg.de/bewerbung finden Sie die Unterlagen zur Bewerbung sowie alle weiteren für die Bewerbung notwendigen Informationen.
Sie können sich nur dann in ein höheres Fachsemester bewerben, wenn Ihr derzeitiger Studiengang folgende Bedingungen erfüllt:
- es handelt sich um einen Lehramts-BA-Studiengang. Sollten Sie einem Staatsexamensstudiengang studieren, bewerben Sie sich als Studienanfänger(in) und lassen sich Ihre in Ihrem derzeitigen Studiengang erbrachten Leistungen soweit möglich nach der Immatrikulation anerkennen (siehe unten),
- die Unterrichtsfächer bzw. Berufliche Fachrichtung, die Sie studieren, werden an der Universität Hamburg angeboten und Sie wollen Ihre Unterrichtsfächer bzw. Berufliche Fachrichtung beibehalten,
- Sie können Bescheinigungen der Fachbereiche der Uni Hamburg, die Ihre Fächer anbieten, darüber, dass bei Ihnen für die Fächer anrechenbare Leistungen vorliegen (es müssen anrechenbare Leistungen für alle drei Teilstudiengänge vorliegen), mit der Bewerbung einreichen.
Bewerber(innen) aus anderen Studiengängen sowie solche, die o.g. Bedingungen nicht erfüllen, müssen sich als Studienanfänger(innen) bewerben. Ausnahmen sind Bewerbungen für unsere zwei Master-Quereinstiegsstudiengänge, die sich an Absolventinnen und Absolventen mit einem Hochschulabschluss in bestimmten Fächergruppen außerhalb des Lehramts mit dem Berufsziel Lehrerin bzw. Lehrer wenden.
Nachdem Sie zum Studium an der Universität eingeschrieben wurden, können Sie sich unter Vorlage Ihrer vorher erbrachten Studienleistungen und ausgefüllten Formulare zur Anerkennung: Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (PDF) bei dem / der Ansprechpartner/in der jeweiligen Teilstudiengänge (Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen und / oder Erziehungswissenschaft) Anerkennungsbescheinigungen ausstellen lassen.
Die genehmigten Unterlagen reichen Sie dann zusammen mit Kopien Ihrer Leistungsnachweise beim ZPLA ein. Hier werden die Anerkennungen dann in Ihr Leistungskonto für den Studiengang eingepflegt. Anerkennungen können nicht ohne Immatrikulation bearbeitet werden. Studieninteressierte können sich vor der Immatrikulation von den jeweiligen Anerkennungsbeauftragten eine Einschätzung ihrer Leistungen erstellen lassen.
Welchen KMK-Lehramtstypen entsprechen die Lehramtsstudiengänge an der Universität Hamburg?
Zur Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Lehramtsabschlüssen und der Mobilität der Lehramtsanwärterinnen und –anwärter hat die Kultusministerkonferenz 1999 den Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen“ verabschiedet. Auf dessen Grundlage haben sich die Länder verpflichtet, die gegenseitige Anerkennung noch verbindlicher zu gestalten und Lehramtsabsolventen den gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen, unabhängig vom Land, in dem der Abschluss erworben wurde. Die Kultusministerkonferenz hat sich auf die Festlegung der folgenden Lehrämter verständigt:
Lehramtstyp 1 | Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe |
Lehramtstyp 2 | Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I |
Lehramtstyp 3 | Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I |
Lehramtstyp 4 | Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium |
Lehramtstyp 5 | Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen |
Lehramtstyp 6 | Sonderpädagogische Lehrämter |
Bachelor-Lehramtsstudiengänge ab Wintersemester 2020/21
Lehramt an Grundschulen | KMK-Lehramtstyp 1 |
Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) | KMK-Lehramtstyp 4 |
Lehramt für Sonderpädagogik - Profilbildung Grundschule | KMK-Lehramtstyp 6 |
Lehramt für Sonderpädagogik - Profilbildung Sekundarstufe | KMK-Lehramtstyp 6 |
Lehramt an berufsbildenden Schulen | KMK-Lehramtstyp 5 |
Master-Lehramtsstudiengänge ab Wintersemester 2023/24
Lehramt an Grundschulen | KMK-Lehramtstyp 1 |
Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I | KMK-Lehramtstyp 2 |
Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) | KMK-Lehramtstyp 4 |
Lehramt an berufsbildenden Schulen | KMK-Lehramtstyp 5 |
Lehramt für Sonderpädagogik | KMK-Lehramtstyp 6 |
Lehramt für Sonderpädagogik - Profilbildung Grundschule | KMK-Lehramtstyp 6 |
Lehramt für Sonderpädagogik - Profilbildung Sekundarstufe | KMK-Lehramtstyp 6 |
Ich bin Quereinsteiger, d.h. ich habe bereits einen anderen Studiengang studiert bzw. abgeschlossen. Wie bewerbe ich mich für ein Lehramtsstudium?
Grundsätzlich bewerben Sie sich als Quereinsteiger als Studienanfänger/in für den gewünschten Lehramtsstudiengang.
Ausnahmen bilden die beiden Querseinstiegs-Masterstudiengänge:
- Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II (M.Ed.)
- Aufbauqualifikation Lehramt an berufsbildenden Schulen (M.Ed.)
Zielgruppe dieser beiden Studiengänge sind Absolventinnen und Absolventen mit einem Hochschulabschluss in bestimmten Fächergruppen außerhalb des Lehramts, die sich das Berufsziel Lehrerin bzw. Lehrer vorstellen können.
Wenn Sie sich als Studienanfänger/in bewerben, gilt Folgendes: In anderen Studiengängen absolvierte Module können aber nach der Immatrikulation für die jeweiligen Teilstudiengänge anerkannt werden, was Ihre Studiendauer stark verkürzen kann. Bewerbungen in ein höheres Fachsemester eines Lehramtsstudiengangs sind an der Universität Hamburg nur dann möglich, wenn Sie in einem Lehramtsstudiengang immatrikuliert sind bzw. waren.
Sie bewerben sich per Onlinebewerbung beim Service für Studierende. Bewerbungen sind jeweils nur zum Wintersemester möglich. Unter www.uni-hamburg.de/bewerbung finden Sie alle notwendigen Informationen für eine Bewerbung.
Nachdem Sie zum Studium an der Universität eingeschrieben wurden, können Sie sich unter Vorlage Ihrer vorher erbrachten Studienleistungen und ausgefüllten Formulare zur Anerkennung: Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (PDF) bei dem / der Ansprechpartner/in der jeweiligen Teilstudiengänge (Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen und/oder Erziehungswissenschaft) Anerkennungsbescheinigungen ausstellen lassen. Informationen zur Anerkennung im Fach Erziehungswissenschaft finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Fakultät für Erziehungswissenschaft. Die genehmigten Unterlagen reichen Sie dann zusammen mit Kopien Ihrer Leistungsnachweise beim ZPLA ein. Hier werden die Anerkennungen dann in Ihr Leistungskonto für den Studiengang eingepflegt. Anerkennungen können nicht ohne Immatrikulation bearbeitet werden. Studieninteressierte können sich vor der Bewerbung von den jeweiligen Anerkennungsbeauftragten eine Einschätzung ihrer Leistungen erstellen lassen.
Sollte der Studiengang, den Sie abgeschlossen haben, ein Studiengang mit einem alten Abschluss (Magister, Diplom etc.) sein, finden Sie weiterführende Informationen auf der Seite für das 1. Staatsexamen, Diplom und Magister.
Ich möchte mich für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bewerben. Welche Berufserfahrung brauche ich und wie weise ich diese nach?
Die Zulassung zum Lehramt an berufsbildenden Schulen setzt i.d.R. den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Prüfungszeugnis der Handels- bzw. Handwerkskammer o. ä.) in der gewählten Beruflichen Fachrichtung voraus.
Ausnahme: Für die Beruflichen Fachrichtungen Metalltechnik, Medientechnik, Bautechnik, Holztechnik und Elektrotechnik-Informationstechnik, die im Teilstudiengang Gewerblich-Technische Wissenschaften studiert werden können, ist es auch möglich, sich ohne abgeschlossene Ausbildung zu bewerben. In diesem Fall muss innerhalb des Studiums ein betriebliches Praktikum absolviert und eingebracht werden.
Für alle anderen Fachrichtungen gilt: Als Berufsausbildung gilt der Abschluss im dualen System (Betrieb und Schule). Berufsabschlüsse auf der Basis von Berufsfachschulen werden nicht ohne Weiteres anerkannt. Ersatzweise kann die erforderliche betriebliche Praxis auch durch ein mindestens zwölfmonatiges Betriebspraktikum nachgewiesen werden, was allerdings die Anerkennung dieses Praktikums für die angestrebte berufliche Fachrichtung voraussetzt. Wenn der inhaltliche Zusammenhang zwischen der angestrebten beruflichen Fachrichtung und der abgeschlossenen Ausbildung auf den ersten Blick nicht einschlägig ist, ist in Zweifelsfällen ebenfalls eine Anerkennung erforderlich.
ACHTUNG: Damit das ZPLA Ihren Antrag auf Anerkennung adäquat und rechtzeitig prüfen kann, müssen Sie Ihre Anerkennungsunterlagen spätestens bis zum 01.06. des Jahres beim ZPLA einreichen. Nach deren Prüfung wird Ihnen vom ZPLA ein Anerkennungsbescheid ausgestellt. Dieser Bescheid muss bei der Immatrikulation an der Universität Hamburg mit eingereicht werden.
Anträge auf Anerkennung beruflicher Praxis reichen Sie bitte direkt beim ZPLA ein. Zeugnisse, Arbeitsnachweise usw. müssen amtlich beglaubigt sein. Im Falle von Bescheinigungen in einer Fremdsprache müssen die Nachweise in deutscher Übersetzung, ebenfalls beglaubigt, vorgelegt werden. Detaillierte Informationen bezüglich der Anforderungen an Praktika hinsichtlich ihrer Anerkennbarkeit sowie zum inhaltlichen Zusammenhang zwischen Berufsausbildungen und Beruflichen Fachrichtungen sind auf den Informationsseiten zum Lehramt an berufsbildenden Schulen des ZPLA zu finden. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie eine Mail an die folgende Adresse schreiben: berufspraxis-lab.zpla@uni-hamburg.de.
Wie kann ich mich mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung bewerben?
Ausführliche Informationen zur Anerkennung ausländischer Schulbildung finden Sie auf den Seiten des Campus-Center. Sollten Sie bereits ein Lehramtsstudium im Ausland absolviert haben und für die Gleichstellung in einem Hamburger Lehramtsstudium noch weitere Studien in Form von Ergänzungen hinsichtlich Ihrer Unterrichtsfächer absolvieren wollen, könnte für Sie ein Ergänzungsstudiengang interessant sein. Informationen zu diesem Studiengang erhalten Sie ebenfalls auf den Seiten des Campus-Centers sowie beim Zentrum für Lehrkräftebildung Hamburg.
Gibt es besondere Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Unterrichtsfächer?
Sprachkenntnisse müssen für folgende Unterrichtsfächer in den jeweils genannten Lehramtsstudiengängen nachgewiesen werden:
- Englisch (Unterrichtsfach in allen Lehramtsstudiengängen)
- Evangelische Religion (Unterrichtsfach im Lehramt für Sekundarstufe I und II)
- Französisch (Unterrichtsfach im Lehramt für Sekundarstufe I und II und Lehramt an berufsbildenden Schulen)
- Geschichte (Unterrichtsfach im Lehramt für Sekundarstufe I und II)
- Griechisch (Unterrichtsfach im Lehramt für Sekundarstufe I und II)
- Latein (Unterrichtsfach im Lehramt für Sekundarstufe I und II)
- Spanisch (Unterrichtsfach im Lehramt für Sekundarstufe I und II und Lehramt an berufsbildenden Schulen)
In der Regel sind die Sprachnachweise jeweils zur Immatrikulation einzureichen.
Eine spätere Nachreichung der Nachweise ist nur für die Fächer Evangelische Religion, Geschichte und Griechisch möglich. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Nachreichfristen sind auf den oben verlinkten Webseiten vermerkt.
In folgenden Unterrichtsfächern muss eine Eignungs- bzw. Aufnahmeprüfung abgelegt werden:
- Künstlerische Unterrichtsfächer (siehe "Wie bewerbe ich mich für die Unterrichtsfächer Kunst, Musik & Theater im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs?"):
- Bildende Kunst: Die Bewerbung für dieses Unterrichtsfach erfordert eine gesonderte Bewerbung an der Hochschule für Bildende Künste Hamburg - beachten Sie hier bitte auch die abweichenden Bewerbungsfristen.
- Musik: die Bewerbung für dieses Unterrichtsfach erfordert eine gesonderte Bewerbung an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg - beachten Sie hier bitte auch die abweichenden Bewerbungsfristen.
- Theater: die Bewerbung für dieses Unterrichtsfach erfordert eine gesonderte Bewerbung an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg - beachten Sie hier bitte auch die abweichenden Bewerbungsfristen.
- Sport: Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs Bewegungswissenschaft.
Ausführliche Informationen zu besonderen Zugangsvoraussetzungen finden Sie in den Zugangssatzungen für die Hamburger Lehramtsstudiengänge.
Wo erhalte ich Informationen zur Sporteignungsprüfung?
Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber für das Fach Sport müssen vor der Bewerbung eine Eignungsprüfung ablegen. Die Sporteignungsprüfung findet an der Universität Hamburg i.d.R. am letzten Freitag der Vorlesungszeit des Sommersemesters statt. Näheres dazu finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs Bewegungswissenschaft.
Genauere Informationen zu den Teilprüfungen und den erforderlichen Nachweisen finden Sie im Anhang der Satzung zur Eignungsprüfung.
Welche weiteren Informations- und Beratungsmöglichkeiten gibt es?
Die Zentrale Studienberatung bietet Gruppenberatungen zum Thema Lehramt an. Die aktuellen Termine Sie können Sie hier in Erfahrung bringen:
Was hat es mit dem Self Assessment auf sich?
Bei der Bewerbung für einen Bachelor-Lehramtsstudiengang muss ein Nachweis über die Teilnahme an einem anonymen Selbsttest (oder auch OSA = Online-Self-Assessment) hochgeladen werden. Dabei hat das Ergebnis des Tests keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung bei der Vergabe der Lehramtsstudienplätze an der Universität Hamburg, es geht vielmehr um die Reflexion des Studienwunsches. Hierfür stehen Ihnen vier lehramtsspezifische OSA zu Verfügung, die unter https://lehramt.check.uni-hamburg.de zu erreichen sind.
Das Vorgehen zur Teilnahme an den OSA ist wie folgt:
- Öffnen Sie die Webseite https://lehramt.check.uni-hamburg.de.
- Wählen Sie den für Ihren Studienwunsch passenden OSA aus (Achtung: Der "Erwartungscheck Lehramt für Sonderpädagogik" gilt für das Profil Grundschule und für das Profil Sekundarstufe).
- Bearbeiten Sie alle Aufgaben des OSA.
- Wenn Sie alle Aufgaben bearbeitet haben, können Sie eine Teilnahmebescheinigung herunterladen. Diese laden Sie anschließend in der Online-Bewerbung hoch.
Ich möchte mich für den Master of Education an der Universität Hamburg bewerben. Welche Voraussetzungen gelten und wie mache ich das?
Die Bewerbung zum Master of Education an der Universität Hamburg setzt in der Regel einen Abschluss in einem ersten Lehramtsstudiengang der Universität Hamburg oder einer anderen deutschen oder ausländischen Hochschule voraus. Ein Abschluss in einem nicht-lehramtsspezifischen Studiengang ist hierfür häufig nicht ausreichend.
Ausnahmen bilden die beiden Querseinstiegs-Masterstudiengänge:
- Aufbauqualifikation Lehramt für die Sekundarstufe I und II (M.Ed.)
- Aufbauqualifikation Lehramt an berufsbildenden Schulen (M.Ed.)
Zielgruppe dieser beiden Studiengänge sind Absolventinnen und Absolventen mit einem Hochschulabschluss in bestimmten Fächergruppen außerhalb des Lehramts, die sich das Berufsziel Lehrerin bzw. Lehrer vorstellen können.
Falls die beiden Studiengänge für Sie nicht in Frage kommen, müssen Sie sich für einen Bachelor-Lehramtsstudiengang bewerben. Mitunter können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studiengang auf diesen Studiengang angerechnet werden, so dass Sie diesen schnell abschließen und sich anschließend für den Master of Education bewerben können.
Weitere FAQs hinsichtlich der Bewerbung zum Master of Education finden Sie in der Rubrik „FAQ BA/MA-Übergang“.
Meine Frage wurde hier nicht beantwortet. Wohin kann ich mich nun wenden?
Wenn Ihre Frage hinsichtlich des Lehramtsstudiums an dieser Stelle nicht beantwortet werden konnte, dann wenden Sie sich gerne an das Campus-Center Forum der Universität Hamburg.