... ich mein Studium organisiere
Wie kann ich mir Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen?
Die Anerkennung extern erbrachter Leistungen wird an der Universität Hamburg grundsätzlich erst nach der Immatrikulation durchgeführt. Die Anerkennung von Leistungen erfolgt inhaltlich durch die für den jeweiligen Teilstudiengang zuständigen Fachbereiche.
Nachdem Sie zum Studium an der Universität zugelassen wurden und sich eingeschrieben haben, können Sie sich unter Vorlage Ihrer vorher erbrachten Studienleistungen und ausgefüllten Formulare zur Anerkennung (Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (PDF, sofern die Fächer keinen Online-Antrag nutzen) bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der jeweiligen Teilstudiengänge (Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen, Erziehungswissenschaft) Anerkennungsbescheinigungen ausstellen lassen.
Die genehmigten Unterlagen reichen Sie dann zusammen mit Kopien Ihrer Leistungsnachweise beim ZPLA ein. Hier werden die Anerkennungen dann geprüft und in STiNE in Ihr Leistungskonto für den Studiengang erfasst.
In den Teilstudiengängen der Sprachen werden die von den Studienfachberaterinnen und -beratern bearbeiteten Anerkennungsformulare an das Studienbüro SLM weitergeleitet und von dort direkt an das ZPLA gesandt.
Im Fach Erziehungswissenschaft richten Sie Ihre Anfrage bitte an das Studien- und Prüfungsbüro der Erziehungswissenschaft. Von dort werden die bearbeiteten Anträge an das ZPLA weitergeleitet.
Das ZPLA stellt für die Anerkennung von Leistungen ein Formular (Antrag als PDF zum Download) bereit. Bitte erkundigen Sie sich vorab im Studienbüro Ihres Unterrichtsfachs, ob in Ihrem Fach alternativ ein Online-Antrag genutzt wird.
Weitere Informationen zum Thema Anerkennung finden Sie bei den FAQ des ZPLA und in der Handreichung zur Anerkennung von extern erbrachten Leistungen des Referats 31 - Qualität und Recht (PDF).
Gibt es eine Übersicht der Ansprechpersonen für Lehramtsstudierende in den Studienbüros/Fachbereichen?
Die Ansprechpersonen für Lehramtsstudierende in Studienbüros, Prüfungsämtern und Unterrichtsfächern finden Sie auf dieser Übersichtsseite.
Wo finde ich die Prüfungs- und Studienordnungen (Fachspezifische Bestimmungen) für meine Studienfächer?
Sie können sämtliche veröffentlichte Fachspezifischen Bestimmungen und Prüfungsordnungen für Bachelor-Lehramtsstudiengänge und den Studiengang Master of Education auf den Seiten der Präsidialverwaltung der Universität Hamburg einsehen. Sollte die Ordnung für Ihren Studiengang dort nicht zu finden sein, liegt das daran, dass sie noch nicht offiziell veröffentlicht ist. Sie finden eine Entwurfsfassung der entsprechenden Ordnung dann i.d.R. auf den Seiten des Fachbereichs, der den Studiengang anbietet.
Studienorganisation in STiNE
Auf diesem Portal werden keine Informationen zur Studienorganisation in STiNE bereit gestellt.
Bei technischen Problemen mit STiNE (Probleme beim Login, fehlende Zugangsdaten, Sperrung des Kennworts oder der iTAN-Liste etc.) wenden Sie sich bitte an die STiNE-Line. Anfragen bezüglich der An- und Abmeldung zu Veranstaltungen und bezüglich Ihrer Leistungskonten richten Sie bitte an das für das betreffende Fach zuständige Studienbüro.
Was kann ich tun, wenn sich verschiedene Pflicht-Modulbausteine zeitlich überschneiden?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte umgehend an die zuständige Koordinatorin des Zeitfenstermodells. Durch eine frühzeitige Meldung (in der Regel zu Beginn der STiNE-Anmeldephase) können Überschneidungen bestätigt und nach einem universitätsinternen Lösungsverfahren bearbeitet werden.
Was ist zu tun, wenn ich krank bin?
Was im Krankheitsfall zu tun ist, hängt von der jeweiligen Situation ab.
A. Eine Krankmeldung und das dazu gehörige Formular für die Abmeldung von einer Modulprüfung (PDF) ist im ZPLA in folgenden Fällen abzugeben:
Modulabschlussprüfung: Hier ist eine Krankschreibung mit beigefügtem ausgefülltem Formular an das ZPLA zu übersenden. Dabei sollten möglichst alle Daten vollständig angegeben werden. Die Übersendung muss spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum des Attests erfolgt sein, da danach eine Krankschreibung nicht mehr akzeptiert wird, was zum Nichtbestehen der Prüfungsleistung führt. Zudem ist es empfehlenswert, das Studienbüro des betroffenen Teilstudiengangs sowie den Lehrenden über die Krankmeldung zu informieren. Eine Krankmeldung gilt für den gesamten in der Bescheinigung genannten Zeitraum. Wenn Sie sich dennoch entschließen, während des Krankschreibungszeitraums an einer Prüfungs teilzunehmen, erklären Sie damit, dass Sie ab diesem Zeitpunkt wieder gesund sind. Sie können sich bei einem eventuellen Nichtbestehen nicht auf die Krankheit berufen. Für alle Prüfungen im Zeitraum der Krankschreibung gelten Sie dann ebenfalls als gesund. Sollten Sie wieder erkranken, müssten Sie sich erneut krank schreiben lassen.
Bachelor- und Masterarbeit: Auch hier ist die Krankmeldung und das dazu gehörige Formular unverzüglich innerhalb von 14 Tagen an das ZPLA zu übermitteln. Die Krankmeldung muss in jedem Fall vor dem Abgabetermin der Bachelor- oder Masterarbeit eingegangen sein.
B. In diesen Fällen ist keine Krankmeldung beim ZPLA erforderlich:
Mündliche Prüfung/Hausarbeit: Aufgrund der i.d. R. individuellen Abgabe- bzw. Prüfungstermine klären Sie die Details mit dem jeweiligen Studienbüro und dem/ der Lehrenden.
Teilnahme an Lehrveranstaltungen: Da es in der Regel eine Anwesenheitspflicht gem. Prüfungsordnung gibt, ist diese Krankmeldung direkt bei dem/ der Lehrenden abzugeben. Diese/r entscheidet dann auch über eventuelle Kompensationsmaßnahmen.
Ich bin chronisch krank und gelte als Härtefall - welche Regelungen gelten für mich?
Behinderte und chronisch kranke Studierende, die medizinisch bedingte Probleme bei der Semesterplanung bzw. den Prüfungen haben, sollten sich mit einem Härtefallantrag an die dezentralen Prüfungsausschüsse ihrer drei Teilstudiengänge wenden. Bevor über einen Nachteilsausgleich entschieden wird, wird die Behindertenbeauftragte um eine Stellungnahme gebeten. Sie wird nach fachlicher Prüfung eine Empfehlung an den dezentralen Prüfungsausschuss abgeben. Sobald über den jeweiligen Antrag entschieden wurde, sollten sich die Studierenden umgehend an die Studienbüros des betreffenden Teilstudiengangs wenden, damit der Nachteilsausgleich umgesetzt werden kann.
In der Fakultät Erziehungswissenschaft können Betroffene einen Härtefallantrag zur Bevorzugung bei der Vergabe von Seminarplätzen stellen. Damit das Studien- und Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft vor Ende der Anmeldephase die Einbuchung zu den Seminaren vornehmen kann, ist es dringend erforderlich, dass die Anträge bereits zu Beginn der Anmeldephase unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen im Studienbüro abgegeben werden.
Was ist ein Teilzeitstudium und wie beantrage ich es?
Studierende, die aus wichtigem Grund nachweislich nicht ihre volle, mindestens aber die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können, können auf Antrag als Teilzeitstudierende immatrikuliert werden. Bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Termine und Fristen der Prüfungsordnungen im Regelfall in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Die Einzelheiten dazu sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt.
Der Antrag auf Teilzeitstudium ist über das Antragsformular in STiNE zu stellen. Die entsprechenden Nachweise werden direkt im Antragsformular in STiNE hochgeladen. Die Genehmigung erfolgt für zwei aufeinander folgende Semester.
Genauere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie auf den Seiten des CampusCenter.
Ich bin Teilzeitstudierende/r und habe die Aufforderung erhalten mich zur Semesterplanung an die Studienbüros meiner Fächer zu wenden. An wen muss ich mich wenden und wie soll ich mich vorbereiten?
Bitte machen Sie für die Semesterplanung im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft einen Termin mit dem Leiter des Studien- und Prüfungsbüros Erziehungswissenschaft aus. Zur Semesterplanung in Ihren Unterrichtsfächern bzw. in der Beruflichen Fachrichtung wenden Sie sich bitte an die unter „Studienfachberatung“ angegebenen Zuständigen an den Fachbereichen oder an das zuständige Studienbüro.
Teilzeitstudierende dürfen in jedem Semester nur etwa die Hälfte der regulären 30 LP erbringen. D.h. Sie sollen im Teilzeitstudium nur im Umfang von ca. 15 LP studieren. Um eine angemessene Semester- und Studienplanung zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen die Module nicht auseinander zu reißen, sondern die Hälfte der zu studierenden Module zu beginnen. Zu dem Beratungstermin in der Erziehungswissenschaft und den jeweiligen Unterrichtsfächern sollten Sie bereits eine vorläufige Semesterplanung mitbringen. Bitte prüfen Sie vorab in den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen die Bedingungen des Teilzeitstudiums.
Ich bin Mutter/Vater und in der Semesterplanung eingeschränkt. Wie kann ich mein Semester so planen, dass die Betreuung meines Kindes/meiner Kinder gesichert werden kann?
Eltern haben die Möglichkeit im Fach Erziehungswissenschaft einen sogenannten Härtefallantrag zur Bevorzugung bei der Vergabe von Seminarplätzen zu stellen. Dieser ermöglicht es, Seminare der Erziehungswissenschaft zu den indivduell passenden Zeiten belegen zu können.
Damit das Studienbüro die Einbuchung vor Ende der Anmeldephase vornehmen kann, ist es dringend erforderlich, dass die Anträge bereits zu Beginn der Anmeldephase unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen im Studien- und Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft abgegeben werden.
In den anderen Teilstudiengängen erkundigen Sie sich bitte bei den dortigen Studienbüros nach deren Regelungen.
Wo finde ich Informationen zum BAföG?
Informationen rund um die Beantragung und den Erhalt von BAföG finden sich auf den Seiten des Studierendenwerks Hamburg.
Das BAföG-Amt braucht von mir eine Bescheinigung über die Einstufung in ein bestimmtes Fachsemester nach einem Studienfachwechsel. Woher bekomme ich diese?
Eine solche Bescheinigung ist in der Regel nach Absprache mit dem BAföG-Amt nicht mehr notwendig. Sollte sie dennoch angefordert werden, können Sie diese im ZPLA beantragen. Dazu nennen Sie dem ZPLA Ihre Matrikelnummer und Ihr Anliegen sowie die Informationen zu Ihrem Fachwechsel. Ein entsprechender Antrag sollte vorzugsweise über das Kontaktformular erfolgen.
Das BAföG-Amt braucht von mir eine Bescheinigung über das ordnungsgemäße Studium (§ 48). Wer stellt diese aus?
Diese Bescheinigung wird vom ZPLA bearbeitet. Die Sachbearbeiter/innen bereiten die eingereichten Unterlagen vor. Die Bescheinigung wird nach Eingang beim ZPLA dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden des Zentralen Prüfungsausschusses zur Unterschrift vorgelegt.
Für die Lehramts-Bachelor-Studiengänge gilt: Sie müssen bis zum vierten Monat des vierten Studiensemesters 50 Leistungspunkte, danach 68 Leistungspunkte nachweisen können. Diese Leistungspunkte können nur bestätigt werden, wenn sie in Ihrem Leistungskonto in STiNE sichtbar sind. Bevor Sie also diese Formulare im ZPLA einreichen, prüfen Sie bitte Ihr Leistungskonto und veranlassen Sie ggf. Ihre Dozenten, Ihre Noten einzutragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf diesem Merkblatt zu BAföG-Fragen im Zusammenhang mit Prüfungsangelegenheiten (PDF). Bitte halten Sie die vom BAfög-Amt genannten Fristen in Ihrem eigenen Interesse unbedingt ein.
Für die Lehramts-Master-Studiengänge sind entsprechende Bescheinigungen in der Regel nicht notwendig.
Ich möchte an eine andere Universität wechseln und benötige eine Bescheinigung über meine Studien- und Prüfungsleistungen. Woher bekomme ich diese?
Bitte beantragen Sie formlos per E-Mail über das Kontaktformular des ZPLA ein Transcript of Records Studium (ToR Studium) und geben Sie die Adresse an, an die es geschickt werden soll. Alternativ können Sie das ToR auch persönlich abholen. Das ToR Studium enthält alle zum Zeitpunkt des Drucks begonnenen und beendeten Module, in denen bereits Prüfungsleistungen erbracht und dokumentiert wurden.
Meine Frage wurde hier nicht beantwortet. Wohin kann ich mich nun wenden?
Wenn Ihre Frage hinsichtlich des Lehramtsstudiums an dieser Stelle nicht beantwortet werden konnte, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle an der Universität Hamburg.